Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Selber produzierten Strom nutzen

Die Energiestrategie 2050 des Bundes unterstützt die dezentrale Stromerzeugung und den Verbrauch am Ort der Produktion. Bei mehreren Stromverbrauchern, die gemeinsam lokal erzeugten Strom nutzen möchten, geht dies mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Im Rahmen der Gesetzesrevisionen wird zukünftig auch eine quartierübergreifende Nutzung des Eigenverbrauchs mit sogenannten lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und virtuellen ZEV möglich sein.

Zählerkonstellationen im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Die folgenden Graphiken erklären bildlich, wie die Stromflüsse und die Positionierung der Stromzähler mit und ohne ZEVs aussehen. 

Zählerkonstellationen ohne ZEV

Zählerkonstellationen mit ZEV

Einfamilienhaus bis maximal 30kWp

Einfamilienhaus mit mehr als 30kWp

ZEV mit einem Gebäude

ZEV mit mehreren Gebäuden

Einrichtung Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Einrichtung Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Mehrere Stromverbraucher können sich zu einem gemeinsamen Verbraucher zusammenschliessen und den vor Ort produzierten Strom gemeinsam nutzen. Dafür bilden sie eine Interessensgemeinschaft und ernennen ein ZEV-Vertreter. Die Abrechnung der aus dem öffentlichen Stromnetz bezogenen und der vor Ort produzierten Energie auf die Verbraucher innerhalb des ZEV organisiert der ZEV-Vertreter. Alle dafür notwendigen Dienstleistungen können optional bei IBC bezogen werden

Details zum Ablauf

Damit ein ZEV gegründet werden kann, müssen einige Punkte beachtet werden.

01

Vor dem Zusammenschluss müssen sich die beteiligten Parteien (Eigentümer, Mieter, usw.) über den Zusammenschluss einig sein. Falls nötig, müssen die Vertragsverhältnisse angepasst werden..

02

Die Grundeigentümerinnen und Eigentümer bestimmen einen ZEV-Vertreter.

03

Die Grundeigentümer/innen beantragen bei der IBC  die Gründung des ZEV drei Monate vor der Betriebsaufnahme mit untenstehendem Formular, und teilen darin mit, welche Beteiligten auf die Grundversorgung (regulierter Tarif) verzichten und der ZEV-Gemeinschaft beitreten.

Antrag Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Abrechnung innerhalb des ZEVs

Abrechnung innerhalb des ZEVs

  • Der ZEV-Vertreter bestimmt das Abrechnungsmodell innerhalb des ZEV, bei Bedarf kann er einen Abrechnungsdienstleister damit beauftragen. Nutzen Sie dazu zum Beispiel die Abrechnungsdienstleistung der IBC Energie Wasser Chur. 
  • Der ZEV-Vertreter beauftragt einen Elektroinstallateur und gewährleistet, dass die Elektro-Installation und die Messanordnung im Haus der neuen Situation entsprechen.
Verantwortung im ZEV

Verantwortung im ZEV

Ab Inbetriebnahmedatum gilt der ZEV gegenüber der IBC als ein einzelner Kunde. Die Grundeigentümer/innen sind für sämtliche Belange des ZEV verantwortlich, wie z.B.:

  • Verwalten der Gemeinschaft und Erstellen der internen Rechnungen für die Stromkosten selber oder durch einen Abrechnungsdienstleister.
  • Sicherstellung der Stromversorgung der Teilnehmer innerhalb des ZEV.
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die internen Verbrauchsmessungen und für die Aufteilung der entsprechenden Kosten.
  • Haftung gegenüber der IBC Energie Wasser Chur für die Installationskontrollen innerhalb des ZEV.
  • Beauftragung eines ZEV-Vertreters, der folgende Aufgaben wahrnimmt:
    • Er ist für die IBC  der alleinige Ansprechpartner für alle den ZEV betreffenden Belange, neben den obenstehenden Verantwortlichkeiten z.B. hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen über den Anschluss an das Verteilnetz oder den Bezug aus dem Netz.
    • Er informiert die mindestens drei Monate im Voraus per Ende Monat schriftlich über Eintritte in die Gemeinschaft sowie jede Veränderung ihres Umfangs. Die Gemeinschaft haftet für die durch Ein- und Austritte verursachten Kosten sowie für die durch Nichtanmeldung verursachten Schäden solidarisch.

Voraussetzungen für ein ZEV

Mehrere Grundeigentümer und/oder Mieter/Pächter schliessen sich zusammen.

Die Produktionsleistung der Anlage muss bei mindestens 10 Prozent Netzanschlussleistung des ZEV liegen.

Die selber produzierte Elektrizität muss ohne Inanspruchnahme des Verteilnetzes verbraucht werden.

Eine ZEV-Abrechnung darf erst gestartet werden, wenn eine Produktionsanlage (PV-Anlage) in Betrieb ist.

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