– Der ZEV-Vertreter ist für die IBC Energie Wasser Chur der alleinige Ansprechpartner für alle den ZEV betreffenden Belange, neben den obenstehenden Verantwortlichkeiten z.B. hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen über den Anschluss an das Verteilnetz oder den Bezug aus dem Netz.
– Der ZEV-Vertreter informiert die IBC Energie Wasser Chur mindestens drei Monate im Voraus per Ende Monat schriftlich über Eintritte in die Gemeinschaft sowie jede Veränderung ihres Umfangs. Die Gemeinschaft haftet für die durch Ein- und Austritte verursachten Kosten sowie für die durch Nichtanmeldung verursachten Schäden solidarisch.