Die Energiestrategie 2050 des Bundes unterstützt die dezentrale Stromerzeugung und den Verbrauch am Ort der Produktion. Bei mehreren Stromverbrauchern, die gemeinsam lokal erzeugten Strom nutzen möchten, geht dies mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Im Rahmen der Gesetzesrevisionen wird zukünftig auch eine quartierübergreifende Nutzung des Eigenverbrauchs mit sogenannten lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und virtuellen ZEV möglich sein.
Die Energiestrategie 2050 des Bundes unterstützt die dezentrale Stromerzeugung und den Verbrauch am Ort der Produktion. Bei mehreren Stromverbrauchern, die gemeinsam lokal erzeugten Strom nutzen möchten, geht dies mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Im Rahmen der Gesetzesrevisionen wird zukünftig auch eine quartierübergreifende Nutzung des Eigenverbrauchs mit sogenannten lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und virtuellen ZEV möglich sein.
Zählerkonstellationen im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Die folgenden Graphiken erklären bildlich, wie die Stromflüsse und die Positionierung der Stromzähler mit und ohne ZEVs aussehen.
Einfamilienhaus bis maximal 30kWp
Einfamilienhaus mit mehr als 30kWp
ZEV mit einem Gebäude
ZEV mit mehreren Gebäuden
Mehrere Stromverbraucher können sich zu einem gemeinsamen Verbraucher zusammenschliessen und den vor Ort produzierten Strom gemeinsam nutzen. Dafür bilden sie eine Interessensgemeinschaft und ernennen ein ZEV-Vertreter. Die Abrechnung der aus dem öffentlichen Stromnetz bezogenen und der vor Ort produzierten Energie auf die Verbraucher innerhalb des ZEV organisiert der ZEV-Vertreter. Alle dafür notwendigen Dienstleistungen können optional bei IBC bezogen werden
Damit ein ZEV gegründet werden kann, müssen einige Punkte beachtet werden.
Vor dem Zusammenschluss müssen sich die beteiligten Parteien (Eigentümer, Mieter, usw.) über den Zusammenschluss einig sein. Falls nötig, müssen die Vertragsverhältnisse angepasst werden..
Die Grundeigentümerinnen und Eigentümer bestimmen einen ZEV-Vertreter.
Die Grundeigentümer/innen beantragen bei der IBC die Gründung des ZEV drei Monate vor der Betriebsaufnahme mit untenstehendem Formular, und teilen darin mit, welche Beteiligten auf die Grundversorgung (regulierter Tarif) verzichten und der ZEV-Gemeinschaft beitreten.
Antrag Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)Ab Inbetriebnahmedatum gilt der ZEV gegenüber der IBC als ein einzelner Kunde. Die Grundeigentümer/innen sind für sämtliche Belange des ZEV verantwortlich, wie z.B.:
Mehrere Grundeigentümer und/oder Mieter/Pächter schliessen sich zusammen.
Die Produktionsleistung der Anlage muss bei mindestens 10 Prozent Netzanschlussleistung des ZEV liegen.
Die selber produzierte Elektrizität muss ohne Inanspruchnahme des Verteilnetzes verbraucht werden.
Eine ZEV-Abrechnung darf erst gestartet werden, wenn eine Produktionsanlage (PV-Anlage) in Betrieb ist.