Anergie Versorgung

Inhaltsverzeichnis
1.  Allgemeines

  • Allgemeines
  • Werkerhebung
  • Bewilligungen
  • Information an Kunden
  • Vermessung von Werkleitungen
  • Gemeinsame Gräben

2. Anergie Versorgung

  • Werkleitungen Anergie Versorgung
  • Übersichtsschema
  • Hausanschluss
  • Einbaugarnituren und Strassenkappen
  • Hinweisschilder
  • Kontrolle und Prüfung

1. Allgemeines

Die Grundlagen für die Verlegung von Anergie Leitungen bilden die jeweils gültigen Gesetze und Vorschriften, sowie die Normen und Richtlinien der Fachverbände.

Es sind dies u. a.:

  • Kant. Feuerpolizeivorschriften (FKS)
  • SIA-Normen und Richtlinien
  • SUVA-Richtlinien und Merkblätter
  • Regelwerke SVGW

Diese Allgemeinen Werkvorschriften sind verbindliche Anweisungen der IBC Energie Wasser Chur als Bauherr an den beauftragten Unternehmer für die Ausführung von Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten im Netz der IBC Energie Wasser Chur.

Grundsätzlich sind die Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten nach den aktuell gültigen Gesetzen, Verordnungen und den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.

Die Werkvorschriften enthalten separate Dokumente in denen für die Gewerke Gas, Wasser, Anergie und Wärme Grundlagen, Normen, Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen festgelegt sind. 

1.1 Werkerhebungen

In der Nähe von bestehenden Werkleitungen ist mit grösster Vorsicht zu arbeiten. Die Werkleitungen dürfen in keiner Weise beschädigt werden. Dazu erhebt der Unternehmer die genaue Lage und Tiefe von Werkleitungen und gedeckten Objekten. Wenn nötig nimmt er neben den Kataster- und Leitungsplänen zusätzlich Erhebungen vor (Sondagen). Geodaten und Leitungskataster können bei den Tiefbaudiensten der Stadt Chur, Abteilung Vermessung oder beim Nachführungsgeometer der jeweiligen Gemeinde bezogen werden (Liste beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation GR verfügbar).

1.2 Bewilligungen

Grabenarbeiten im öffentlichen Strassenbereich sowie auf Plätzen und Anlagen sind bewilligungspflichtig. Die IBC erhält vor Baubeginn der Arbeiten die entsprechende Bewilligung der zuständigen Behörde für Aufgrabungen oder Bauten sowie anderweitiger Nutzungen von öffentlichem Grund.

05.01 Grabenanzeige öffentlicher Grund Stadt Chur

1.3 Information der Kunden

Alle von einem Versorgungsunterbruch betroffenen Kunden sind rechtzeitig, mindestens 24 Stunden im Voraus, schriftlich zu verständigen. Bei kurzfristigen Versorgungsunterbrüchen sind diese zusätzlich mündlich anzukünden. Unterbruch und Information sind mit der Projektleitung der IBC abzustimmen.

1.4. Vermessung von Werkleitungen

Werden Rohrleitungen verschiedener Medien auf demselben Strassenabschnitt oder im gleichen Graben verlegt, so müssen das Vorgehen und die Vorgaben unter den verschiedenen Gewerken abgestimmt werden.

so müssen das Vorgehen und die Vorgaben unter den verschiedenen Gewerken abgestimmt werden.

03.03 Grabenprofil Anergie Hauptleitung

03.04 Grabenprofil Anergie Hausanschluss

05.02 Grabennormal Hauptverkehrsstrasse Stadt Chur

2. Allgemeines

Das Verteilnetz endet an der werksspezifischen Schnittstelle zum Kunden. Diese befindet sich beim Abgang von der Hauptleitung/Verteilnetz (T-Stück oder Anbohrarmatur). Der Hausanschlussschieber ist im Eigentum der angeschlossenen Liegenschaft. Weitere Details sind den Technischen Bestimmungen der IBC zu entnehmen.

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Bei Sanierungen der Werkleitungen im öffentlichen Grund, soll wenn möglich der bestehende Hausanschluss bis ca. 50 cm hinter der Parzellengrenze angeschlossen werden.

Steht ein bestehendes Gebäude unmittelbar auf der Parzellengrenze (öffentlicher Grund/private Parzelle), wird individuell mit dem Eigentümer entschieden, ob die komplette Hauszuleitung bis ins Gebäude (inkl. Hauseinführung) erneuert wird.

Sämtliche betroffenen Liegenschaften werden vorgängig über die Bautätigkeiten/Bauvorhaben mittels Infoschreiben durch den zuständigen Fachplaner (im Ausnahmefall Projektleiter IBC) informiert.

2.1 Werkleitungen Anergie Versorgung

Das Verteilnetz wird in vier Bereiche unterteilt und enthält folgende Differenzierung

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2.2 Übersichtsschema

Abzweiger in Versorgungsleitungen

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Projektspezifische Entlüftungen, Entleerungen oder Absperrungen sind abhängig vom entsprechendem Netz Absperrkonzept der IBC.

Hausanschluss

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2.3 Hausanschluss

Sämtliche Netzseitigen Installationen inkl. der privaten Anschlussleitungen müssen durch die IBC oder einen durch die IBC beauftragten vom SVGW-zertifizierten, fachkundigen Installateur erstellt werden. Hochpunkte sind zu vermeiden bzw. Entlüftungen vorzusehen.

Die Mess- und Hilfseinrichtungen in den Gebäuden sind Eigentum der IBC. Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Technischen Bestimmungen sind die detaillierten Angaben zu entnehmen.

2.3.1 Anschlussgesuch

Anschlüsse an die Anergieversorgung bedürfen einer Anschlussbewilligung der IBC. Das Formular Hausanschlussgesuch Anergie Chur West oder Hausanschlussgesuch bidirektionales Anergienetz, ist beim Online-Schalter auf der Webseite der IBC Energie Wasser Chur verfügbar.

03.05 Hausanschlussgesuch Wärme und Anergie

Der Anschluss erfolgt im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

2.3.2 Ausführung Hausanschluss

Hausanschlüsse sollen ab der bestehenden Versorgungsleitung von oben angebohrt oder mittels 45° abgewinkeltem T-Stück nach oben, erstellt werden. Sie sollen, wenn immer möglich, rechtwinklig ab den Versorgungsleitungen und auf direktem Wege zu den Liegenschaften geführt werden.

Sind Hausanschlüsse grösser als DN 50, muss ein T-Stück mit Abgangsschieber eingebaut werden (evtl. Grossanbohrung und Abgangsschieber).

Es sind Hauseinführungen zu verwenden, wo der Werkstoffübergang von Kunststoff auf Metall ausserhalb des Gebäudes stattfindet. Die entsprechenden Einführungen sind bis DN 50 mittels eines Pressrings (Innerkante Gebäude) und ab DN 50 mittels zweier Pressringe (Ausser- und Innerkante Gebäudewand) abzudichten. Ab einem Durchmesser von grösser DN 250, wird die Leitung direkt in das Gebäude gezogen. Auch für diesen Fall ist die Leitung mittels zweier Pressringe abzudichten. Das Abscheren ausserhalb des Gebäudes soll mit geeigneten Massnahmen verhindert werden (z. B. Schleppplatte, Magerbetonriegel etc.).

Im Gebäudeinnern soll unmittelbar nach der Hauseinführung ein Formteil mit Entlüftungsmöglichkeit nach oben sowie einer Entleerungsmöglichkeit nach unten, inklusiven Abstellungen (z. B. Kugelhahn) erstellt werden. Die Abstellungen sind mittels Stopfen zu sichern. Nach diesem Formteil folgt eine Absperrklappe mit Blindflansch. Diese Absperrklappe ist zu plombieren.

Hausanschluss an bestehende Leitung HDPE Ø 40, 50 und 63

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Hausanschluss an bestehende Leitung mit Supraflow HDPE Ø 90, 125, 160 und 225

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Achtung:

  • Anbohrung DN 125 ist auf HDPE Ø 160 -> Reduktion auf Ø 140!
  • Hauseinführung DN 125 ist auf HDPE Ø 160 -> Aufweitung von Ø 140!
  • Anbohrung DN 150 ist auf HDPE Ø 225 -> Reduktion auf Ø 180!

Achtung:

  • Ab DN 125 muss ein zweiteiliger Pressring eingesetzt werden!

Hausanschluss neue Leitungen HDPE Ø 90, 110, 125, 160 und 200
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Achtung:
Hauseinführung DN 125 ist auf HDPE Ø 160 -> Aufweitung von Ø 140!

Achtung:
Ab DN 125 muss ein zweiteiliger Pressring eingesetzt werden!

Hausanschluss neue Leitungen HDPE Ø 280, 315, 355, 400 und 500

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2.3.3 Hausanschluss Rohrweitenbestimmung

Folgende Tabelle wird für die Rohrweitenbestimmung der Hausanschlussleitung genutzt.

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2.4 Einbaugarnituren, Strassenkappen und Schächte

Sämtlich Einbaugarnituren werden teleskopisch und mit den folgenden Komponenten eingebaut:

  • Teleskopische Schlüsselstange passend auf Spindel am Schieber à Schieberstange mit Splint sichern!
  • Nuss à Übergang zwischen Schieber und Einbaugarnitur
  • Clip-Stift (Splint) à Zum Fixieren und Sichern der Nuss mit dem Schieber und der Einbaugarnitur

(2 Stück pro Einbaugarnitur erforderlich)

Die Einbaugarnituren müssen im Endausbau bis mindestens -15 cm unterhalb der Schieberkappe (OK) reichen. Die fertigen Höhen des Belags/Terrains (OK) sind beim Tiefbauunternehmer vor Ort einzufordern.
Bei den Strassenkappen ist für die Fig. 153 (rund, Aufschrift ANERGIE) der Giesserei Chur einzubauen.

Der Belagsüberbau bei Schieberkappen beträgt gemäss Norm Stadt Chur 5 mm.

03.07 Einbaugarnituren und Strassenkappen Anergie

Schächte werden dort eingesetzt, wo die Strassenkappen zu wenig Platz für Manipulationen zulassen. Dies ist im Anergienetz vor allem bei Entlüftungen der Fall.

Entlüftungen sind frostsicher, heisst mittels Entleerungsschieber auszuführen und die Schieberstangen des Entleerungsschiebers müssen im Endausbau bis mindestens -15 cm unterhalb des Belags/Terrains (OK) reichen.

Das Entlüftungsrohr soll ebenfalls mindestens -15 cm unterhalb des Belags/Terrains (OK) reichen. Die fertigen Höhen des Belags/Terrains (OK) sind beim Tiefbauunternehmer vor Ort einzufordern.

Bei Schächten wird ein DN 600er Schachtdeckel (Rahmen und Betonkranz) verbaut (z. B. Typ BGS 180-60HVS oder gleichwertig).

03.08 Entlüftungsschacht Anergie frostsicher

2.5 Hinweisschilder

Im Versorgungsnetz werden lediglich die Hauptschieber und die Schächte wo Hauptabsperrungen oder Entlüftungen verbaut sind, mittels Kunststoff Hinweisschilder angeschrieben.

Fabrikat: Plica AG in der Grösse: 70 x 110 mm Buchstaben / Zahlen / Leerfelder = 10 mm

Hauptschieber (Strassenkappen)

Anergie Netz                       Netzbezeichnung

HS                                          Hauptschieber

VL / RL                                  Eine Tafel für Vor- und Rücklauf

Vermessungspunkte        Masse vom Feld

Bei zwei Strassenkappen für Vor- und Rücklauf wird das Zentrum zwischen den beiden Strassenkappen vermessen und auf dem Hinweisschild markiert.

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Hauptschieber (Schacht)

Anergie Netz                       Netzbezeichnung

SCH                                        Schacht

VL / RL                                  Eine Tafel für Vor- und Rücklauf

Vermessungspunkte        Masse vom Feld

Bei einem Schacht wird das Zentrum des Schachtes vermessen und auf dem Hinweisschild markiert.

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Entlüftung (Schacht)

Anergie Netz                       Netzbezeichnung

EL                                           Entlüftung

VL / RL                                  Eine Tafel für Vor- und Rücklauf

Vermessungspunkte        Masse vom Feld

Bei einem Entlüftungsschacht wird das Zentrum des Schachtes vermessen und auf dem Hinweisschild markiert.

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2.6 Kontrolle und Prüfung

2.6.1 Druckprüfung

Jede Anergieleitung ist, wenn möglich und solange noch sichtbar, durch den Installateur einer Druckprüfung zu unterziehen, um die Dichtheit bzw. ordnungsgemässe Ausführung und den ordnungsgemässen Einbau der Rohre und Formstücke sicherzustellen.

Um eine einwandfreie Prüfung durchzuführen, muss die Installation langsam mit Wasser oder Luft gefüllt und vollständig entlüftet werden. Die Druckprüfung kann innerstädtisch gegen einen geschlossenen Schieber oder eine geschlossene Absperrklappe erfolgen.

Die Druckprüfung ist bei geschlossenen Absperrarmaturen und/oder Belüftungsvorrichtungen, mit digitalem Manometer und gemäss folgendem Ablauf durchzuführen.

  • mit Wasser und mit 1.5-fachem Betriebsdruck bei einem bestehenden Netz
  • mit Luft und mit 0,5 bar bei einem Netzneubau
  • Während 1 Stunde den Druck immer wieder ergänzen
  • Dann 10 min. Druck halten – bleibt der Druck stabil gilt die Druckprüfung als erfolgreich.

Bei Inselbaustellen soll der neu erstellt Leitungsabschnitt ebenfalls einer Druckprüfung unterzogen werden. Hierfür muss der zu prüfende Leitungsabschnitt beidseitig verschlossen und mit Wasser oder Luft gefüllt sein. Die Druckprüfung muss gegen eine schubgesicherte Verschlusskappe, einen -zapfen oder einen Flansch erfolgen. Die Prüfung erfolgt nach demselben Ablauf wie oben beschrieben.

Bei der Erstellung von Hausanschlüssen oder Abgängen ab dem bestehendem Netz (Anbohrungen oder T-Stücke), erfolgt eine Sichtprüfung mit Betriebsdruck. Dabei ist die Dichtheit an den Verbindungen durch zweimalige Besichtigung und im Abstand von mindestens einer Stunde zu prüfen.

Spezial- und Sonderfälle müssen situativ begutachtet werden.

Sämtliches Material, das zur Druckprüfung benötigt wird, muss durch den Unternehmer zur Verfügung gestellt werden.

  • Schubgesicherte Verschlusskappe oder -zapfen am Ende der Leitung, passend zur verlegten Leitung
  • digitaler Manometer

03.09 Druckprüfungsprotokoll Anergie

2.6.2 Spülung und Reinigung

Spülen mit Trinkwasser ist das einfachste Reinigungsverfahren. In den meisten Fällen kann dadurch auf eine Desinfektion verzichtet werden.

Dies kann aber in den meisten Fällen nicht durchgeführt werden. Es ist bereits beim Einbringen der Rohre und vor allem bei der Montage auf eine saubere Verarbeitung zu achten und alle Rückstände wie Sand, Rost, Späne sowie andere Fremdstoffe sind zu entfernen.

2.6.3 Revisionsunterlagen / Dokumentation

Der Unternehmer übergibt der Bauherrschaft folgende Unterlagen in digitaler Form:

  • Unternehmerliste mit Kontaktdaten
  • Lieferantenliste und EG-Konformitäts- und Herstellererklärungen der Hauptkomponenten wie Leitungen und Armaturen (z.B. EN 253, EN 448, EN 488, EN 489, EN 15698)
  • Zeichnungen mit verbauten Rohrleitungslängen zwischen den Verbindungen. Jede Schweissnaht resp. jede Verbindung und Armatur ist mit einer fortlaufenden Nummerierung darzustellen.
  • Fotodokumentation der verlegten Leitungen
  • Schweissprotokolle (Muffen- und Stumpfschweissungen)
  • Druckprüfungsprotokolle
  • Garantieschein nach erfolgter Zustellung und Anerkennung der Schlussrechnung durch die Bauherrschaft

Der Fachplaner übergibt der Bauherrschaft folgende Unterlagen in digitaler Form:

  • Pläne der Bauwerke (Entlüftungs-, Entleer- und Absperrschächte)
  • Sämtliche Teil- und Abnahmeprotokolle IBC und Vertragspartner (Eigentümer, Unternehmer, örtliche Bauleitung, Fachplaner etc.)

Die Unterlagen müssen der endgültigen Ausführung entsprechen.

2.6.4 Abnahme

Die Abnahme entspricht der Übergabe des Werkes an den Kunden. Diese wird aufgrund der SIA-Abnahmeprotokolle durchgeführt.

Die Übergabe der Anlage erfolgt nach:

  • erfolgten Teilabnahmen gemäss Teilabnahmeprotokolle
  • vollständiger Behebung der erfassten Mängel anlässlich der Abnahme
  • erfolgter Schlussabnahme

Bei der Abnahme erfasste Mängel müssen innerhalb der festgelegten Frist behoben werden. Geschieht dies nicht, so kann der Auftraggeber entweder auf Kosten des Unternehmers die Mängel beseitigen lassen oder einen der Minderung entsprechenden Betrag an der Schlussrechnung abziehen.

Die Garantiezeit beginnt nach erfolgreicher Schlussabnahme der ausgeschriebenen Anlagen.

05.05 Teilabnahmeprotokoll Sanitär
05.06 Teilabnahmeprotokoll Bauleitung Tiefbau – Wasser, Gas, Anergie, Wärme
05.07 Teilabnahmeprotokoll Fachbauleitung Wasser, Gas, Anergie

03.10 Teilabnahmeprotokoll Netz Anergie
03.11 IBC Abnahmeprotokoll Hausanschluss Anergie

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