Ich habe eine Frage

Im IBC Kundenportal können Sie rund um die Uhr den Status aller Rechnungen anschauen.

Als Alternative zur normalen Rechnung bieten wir Ihnen Lastschriftverfahren (LSV und Debit Direct) oder die E-Rechnung an. Eine Übersicht über alle Zahlungsmöglichkeiten finden Sie hier

Der auf der Akonto-Rechnung ausgewiesene Verbrauch wird aufgrund des effektiven Verbrauchs in der gleichen Periode des Vorjahres errechnet. Somit war der Verbrauch im Vorjahr höher oder tiefer als bei der letzten Rechnung.

Die Angaben können bequem im IBC Kundenportal angeschaut werden. Dort haben Sie Zugriff auf Ihre Rechnungen und können den Verbrauchsverlauf sehen.

Abgaben werden vom Bund und von der Gemeinde erhoben. Der Netzzuschlag Bund wird zur Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt. Die Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid stellen den Betrieb des Schweizer Übertragungsnetzes im internationalen Netzverbund sicher. Die von den Gemeinden erhobene öffentliche Abgabe ist eine Konzessionsabgabe für die Nutzung von öffentlichem Grund für die Netzinfrastruktur.

Der Leistungspreis ist eine Preiskomponente der Netznutzung. Beim Strom wird dieser ab einem Verbrauch von 50‘000 kWh pro Jahr und beim Gas ab einem Verbrauch von 200‘000 kWh pro Jahr erhoben. Der Leistungspreis ist eine verursachergerechte Preiskomponente. Je höher die bezogene Leistung ist, desto höher sind die Anforderungen an das Netz und desto höher die Netzkosten.

Die Energie und die Netznutzung werden separat ausgewiesen. Der Energiepreis enthält die Kosten für die Energieerzeugung in den Kraftwerken und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Die Netznutzung entschädigt den Transport der Energie über das Netz. Die Netznutzung wird mit verschiedenen Preiskomponenten in Rechnung gestellt.

Sie können das Produkt per nächster ordentlicher Ablesung wechseln. Am besten teilen Sie uns Ihren Produktwechsel direkt aus dem Kundenportal heraus mit. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Wir publizieren diese Angaben hier. Die Angaben werden ebenfalls auf dem Stadtplan (GIS) publiziert.

Die Wasser-, Gas- und Wärmezähler übertragen die Daten via Kabel zum Smart Meter. Dieser speichert die Daten dieser Zähler und sendet sie anschliessend mit seinen eigenen Verbrauchsdaten (Strom) entweder über das Stromnetz (Powerline Communication, kurz PLC) oder Mobilfunk zur IBC. Weitere Infos finden Sie hier.

  • Schnelleres und effizienteres Ablesen des Strom-, Wasser-, Gas- oder Wärmebezugs als bei herkömmlichen Zählern.
  • In Zukunft können Kundinnen und Kunden ihre aktuellen Verbrauchsdaten online einsehen und dadurch Energie bewusster nutzen und damit Kosten einsparen.
  • Die Rahmenbedingungen für einen liberalisierten Strommarkt werden erfüllt
Weitere Infos finden Sie hier.

Rund 14 Tage vor dem Zählertausch informieren wir Sie schriftlich. In den meisten Fällen müssen Sie während des Austauschs nicht anwesend sein. Die Stromversorgung wird für fünf bis zehn Minuten unterbrochen. Weitere Infos finden Sie hier.

Wie Sie eventuell schon aus den Medien erfahren haben, ist jeder Stromversorger verpflichtet, die herkömmlichen Stromzähler durch intelligente Stromzähler zu ersetzen. Diese neuen Zähler werden häufig auch Smart Meter genannt, weil diese die Messdaten digital erfassen und automatisch an den Stromversorger übermitteln. Weitere Infos finden Sie hier.

  • Ein ZEV teilt sich einen einzigen Anschluss an das öffentliche Stromnetz.
  • Parzellenangrenzende Objekte dürfen zu einer ZEV zusammengeschlossen werden. Dabei müssen bis auf einen Netzanschluss alle anderen zurück gebaut werden.
  • Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage (kWp DC-Leistung) beträgt mindestens 10 % der installierten Anschlussleistung des ZEV's an das Stromnetz.
  • Die Versorgung zwischen den Teilnehmern erfolgt über private Leitungen, keine Nutzung des öffentlichen Netzes.
  • Der Solarstrom muss auf demselben oder einem angrenzenden Grundstück produziert werden und muss hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt liegen.
  • Ein ZEV startet immer jeweils per Anfangs Monat.
  • Die Bildung eines ZEVs muss mindestens drei Monate im Voraus beim Netzbetreiber beantragt werden.
Weitere Infos finden Sie hier.

Ein ZEV ist ein rechtskräftiger Zusammenschluss mehrerer Parteien (Immobilienbesitzer, Stockwerkeigentümer, Mieter) von einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam Solarstrom und Netzstrom verbrauchen. Dieser Solarstrom muss auf demselben oder einem angrenzenden Grundstück produziert werden.

Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) erhält die Gemeinschaft nur noch eine einzelne Rechnung des Stromversorgers. Wie die Verrechnung der Kosten unter den Parteien erfolgt, ist ganz dem ZEV überlassen. Die IBC bietet flexible Abrechnungslösungen für ZEV's an.

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+ 41 81 254 48 00
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