* Gemäss den Allgemeinen Bedingungen (AB) sind Temperaturschwankungen von +/- 10 % an der Übergabestation zulässig. Höhere Vorlauftemperaturen benötigen eine Ausnahmegenehmigung der IBC Energie Wasser Chur.
Hauseinführung und Zählerstandort müssen vor Baubeginn mit den zuständigen Abteilungen der IBC Energie Wasser Chur abgeklärt werden.