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Welche Kriterien sind für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zu beachten?
- Ein ZEV teilt sich einen einzigen Anschluss an das öffentliche Stromnetz.
- Parzellenangrenzende Objekte dürfen zu einer ZEV zusammengeschlossen werden. Dabei müssen bis auf einen Netzanschluss alle anderen zurück gebaut werden.
- Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage (kWp DC-Leistung) beträgt mindestens 10 % der installierten Anschlussleistung des ZEV’s an das Stromnetz.
- Die Versorgung zwischen den Teilnehmern erfolgt über private Leitungen, keine Nutzung des öffentlichen Netzes.
- Der Solarstrom muss auf demselben oder einem angrenzenden Grundstück produziert werden und muss hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt liegen.
- Ein ZEV startet immer jeweils per Anfangs Monat.
- Die Bildung eines ZEVs muss mindestens drei Monate im Voraus beim Netzbetreiber beantragt werden.
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