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Welche Kriterien sind für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zu beachten?

  • Ein ZEV teilt sich einen einzigen Anschluss an das öffentliche Stromnetz.
  • Parzellenangrenzende Objekte dürfen zu einer ZEV zusammengeschlossen werden. Dabei müssen bis auf einen Netzanschluss alle anderen zurück gebaut werden.
  • Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage (kWp DC-Leistung) beträgt mindestens 10 % der installierten Anschlussleistung des ZEV’s an das Stromnetz.
  • Die Versorgung zwischen den Teilnehmern erfolgt über private Leitungen, keine Nutzung des öffentlichen Netzes.
  • Der Solarstrom muss auf demselben oder einem angrenzenden Grundstück produziert werden und muss hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt liegen.
  • Ein ZEV startet immer jeweils per Anfangs Monat.
  • Die Bildung eines ZEVs muss mindestens drei Monate im Voraus beim Netzbetreiber beantragt werden.

Weitere Infos finden Sie hier.

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