Gemäss den Werkvorschriften im Kapitel 7 Mess-, Steuer- und Kommunikationseinrichtungen sind Messeinrichtungen dauerhaft in Betrieb zu halten. Die Stromzähler werden fernausgelesen und dürfen nicht ausser Betrieb gesetzt werden.
Wird ein Stromzähler dennoch abgeschaltet, hat dies folgende Konsequenzen:
Durch die Unterbrechung wird automatisch eine interne Störungsmeldung ausgelöst, da die Kommunikationsverbindung abbricht.
Ein Servicetechniker wird beauftragt, die Ursache des Unterbruchs vor Ort abzuklären.
In den ausgelesenen Zählerdaten entstehen Lücken, die im Nachgang manuell bearbeitet werden müssen.
Muss die Bezügerleitung dennoch spannungsfrei geschaltet werden, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Ihre Möglichkeiten
Bezügerleitung an den Abgangsklemmen in der Verteilung abhängen:
Vorzählersicherung des Stromzählers ausschalten.
Bezügerleitung an den Abgangsklemmen abhängen.
Vorzählersicherung wieder einschalten, damit die Kommunikation des Stromzählers gewährleistet bleibt.
Alternative
Sicherungen in der UV entfernen und gegen Wiedereinschalten sichern.
Kontaktieren Sie uns
Sollte keine der genannten Massnahmen umsetzbar sein und der Stromzähler länger als einen Tag ausgeschaltet bleiben müssen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an messdaten@ibc-chur.ch.
Bitte beachten Sie: Erfolgt eine Ausserbetriebnahme der Messeinrichtung ohne vorgängige Kontaktaufnahme und Freigabe durch IBC Energie Wasser Chur, können die dadurch entstehenden Aufwände dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.