Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Selber produzierten Strom nutzen

Die Energiestrategie 2050 des Bundes unterstützt die dezentrale Stromerzeugung und den Verbrauch am Ort der Produktion. Bei mehreren Stromverbrauchern, die gemeinsam lokal erzeugten Strom nutzen möchten, geht dies mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Im Rahmen der Gesetzesrevisionen wird zukünftig auch eine quartierübergreifende Nutzung des Eigenverbrauchs mit sogenannten lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und virtuellen ZEV möglich sein.

Übersicht ZEV, vZEV und LEG

IBC beratet Sie gerne bei der Bildung von Eigenverbrauchslösungen. Initialisierungs- und Dienstleistungskosten finden Sie hier:

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Mehrere Stromverbraucher können sich zu einem gemeinsamen Verbraucher zusammenschliessen und den vor Ort produzierten Strom gemeinsam nutzen. Vor dem Zusammenschluss müssen sich die beteiligten Parteien (Eigentümer, Mieter, usw.) über den Zusammenschluss einig sein. Dafür bilden sie eine Interessensgemeinschaft und ernennen ein ZEV-Vertreter. Die Abrechnung der aus dem öffentlichen Stromnetz bezogenen und der vor Ort produzierten Energie auf die Verbraucher innerhalb des ZEV organisiert der ZEV-Vertreter. Für die Messung innerhalb des ZEV können Privatzähler eingesetzt werden.

Voraussetzungen zur Bildung eines ZEV:

  • Mehrere Grundeigentümer schliessen sich zusammen und bestimmen einen Vertreter, welcher nach aussen das ZEV vertritt.
  • Die Produktionsleistung der Anlage muss bei mindestens 10% der Netzanschlussleistung des ZEV liegen.
  • Die selbst produzierte Elektrizität muss ohne Inanspruchnahme des Verteilnetzes verbraucht werden.
  • Alle ZEV-Teilnehmer liegen hinter der Überschussmessung. Ein ZEV gilt für den Verteilnetzbetreiber als ein einziger Endkunde.
  • Mindestens 3 Monate vor ZEV-Beginn muss beim örtlichen Verteilnetzbetreiber (IBC) ein Antrag eingereicht werden.

Alle dafür notwendigen Dienstleistungen können optional bei der IBC bezogen werden unter Abrechnungsdienstleistung ZEV/vZEV.

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Mehrere Stromverbraucher können sich zu einem gemeinsamen Verbraucher zusammenschliessen und den vor Ort produzierten Strom gemeinsam nutzen. Im Gegensatz zum ZEV können bei einem vZEV virtuelle Messkreise gebildet werden und, unter gewissen Voraussetzungen, Teile des öffentlichen Netzes für einen Zusammenschluss mit anderen Liegenschaften verwendet werden (gemeinsamer Verknüpfungspunkt). Im vZEV sind nur intelligente Stromzähler der IBC zulässig.

Auskunft zu möglichen Zusammenschlüssen erhalten Sie hier:                                                (vZEV-Check – Prüfen Sie die Voraussetzungen für Ihren virtuellen ZEV)

Voraussetzungen zur Bildung eines vZEV:

  • Mehrere Grundeigentümer schliessen sich zusammen und bestimmen einen Vertreter, welcher nach aussen das vZEV vertritt.
  • Die Produktionsleistung der Anlagen muss bei mindestens 10% der Netzanschlussleistungen des vZEV liegen.
  • Alle vZEV-Teilnehmer liegen hinter einem gemeinsamen Verknüpfungspunkt (Verteilkabine, Muffennetz). Ein vZEV gilt für den Verteilnetzbetreiber als ein einziger Endkunde.
  • Mindestens 3 Monate vor vZEV-Beginn muss beim örtlichen Verteilnetzbetreiber (IBC) ein Antrag eingereicht werden.

Alle dafür notwendigen Dienstleistungen können optional bei der IBC bezogen werden unter Abrechnungsdienstleistung ZEV/vZEV.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)​

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen es, lokal produzierte erneuerbare Energie direkt innerhalb einer Gemeinschaft zu nutzen und zu verkaufen. Endverbraucher, Produzenten von erneuerbarer Elektrizität und Betreiber von Speichern können sich zu einer LEG zusammenschliessen und Strom untereinander austauschen. Für diesen lokalen Stromhandel darf das öffentliche Netz benutzt werden, dafür gelten vergünstigte Netznutzungstarife, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auskunft zu möglichen Zusammenschlüssen erhalten Sie hier: (LEGhub – Ihre Plattform für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) in der Schweiz)

Voraussetzungen zur Bildung eines LEG:

  • Zusammenschluss von Endverbrauchern und Produzenten von erneuerbarer Energie sowie Speicherbetreibern, welcher von einem LEG-Vertreter verwaltet wird.
  • Alle Teilnehmer müssen am selben lokalen Stromnetz angeschlossen sein. (Netzebene 5 oder 7, und gleiches Unterwerk auf gleichem Gemeindegebiet)
  • Die Produktionsleistung der Anlagen muss mindestens 5% aller Netzanschlussleistungen betragen.
  • Mindestens 3 Monate vor LEG-Beginn muss über die LEGhub Plattform die Bildung eines LEG beantragt werden.

Die LEG-Teilnehmer liegen hinter einem virtuellen Verknüpfungspunkt und bleiben IBC-Kunden. IBC rechnet aktuell nur die regulatorisch definierte Versorgung aus dem Netz ab.          Der LEG-interne Energieaustausch muss vom LEG-Vertreter selbständig organisiert werden.

Verantwortung des Vertreters

ZEV/vZEV:

Ab dem Inbetriebnahmedatum gilt die Eigenverbrauchsgemeinschaft ZEV/vZEV gegenüber der IBC als ein einzelner Kunde. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer tragen die Verantwortung für sämtliche Belange des ZEV/vZEV, insbesondere für die Beauftragung eines Vertreters. Der Vertreter ist gegenüber der IBC der alleinige Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem ZEV/vZEV, insbesondere in Bezug auf vertragliche Vereinbarungen über den Anschluss an das Verteilnetz oder den Bezug aus dem Netz.

Der Vertreter ist insbesondere zuständig für:

  • die schriftliche Meldung von Ein- und Austritten sowie von Änderungen des Umfangs an die IBC mindestens drei Monate im Voraus, jeweils per Ende Monat; die Gemeinschaft haftet solidarisch für daraus entstehende Kosten und Schäden

  • die Verwaltung der Gemeinschaft und die Erstellung der internen Stromabrechnungen (selbst oder durch einen Abrechnungsdienstleister)

  • die Sicherstellung der Stromversorgung der Teilnehmenden innerhalb des ZEV/vZEV

  • die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für interne Verbrauchsmessungen und für die Aufteilung der entsprechenden Kosten

  • die Haftung gegenüber der IBC Energie Wasser Chur für die Durchführung der Installationskontrollen innerhalb des ZEV/vZEV

LEG:

Ab dem Inbetriebnahmedatum bleiben die Teilnehmenden der LEG einzelne Kunden der IBC. Sie sind hinter einem virtuellen Verknüpfungspunkt zusammengeschlossen. Die IBC rechnet ausschliesslich die regulatorisch definierte Versorgung aus dem öffentlichen Netz direkt mit den einzelnen Teilnehmenden ab. Der Vertreter der LEG ist gegenüber der IBC der alleinige Ansprechpartner für alle Belange im Zusammenhang mit der Elektrizitätsgemeinschaft und dem lokalen Energieaustausch. Der lokale Energieaustausch innerhalb der LEG wird nicht durch die IBC, sondern durch den Vertreter organisiert und verantwortet.

Der Vertreter ist insbesondere zuständig für:

  • die Organisation und Verwaltung der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft gemäss den gesetzlichen Vorgaben

  • die Festlegung und Umsetzung der Regeln für den internen Energieaustausch, insbesondere zur Verteilung des lokal erzeugten Stroms

  • die Erstellung der internen Abrechnung für den innerhalb der LEG ausgetauschten Strom (selbst oder durch einen Abrechnungsdienstleister)

  • die Koordination von Ein- und Austritten sowie von Änderungen des Umfangs der LEG

Abrechnungsdienstleistungen Eigenverbrauchslösungen

Der Vertreter der jeweiligen Eigenverbrauchslösung bestimmt das Abrechnungsmodell und ist alleiniger Ansprechpartner gegenüber der IBC.

ZEV

Für die Abrechnung und Messung innerhalb des ZEV ist der Vertreter verantwortlich. IBC stellt die Messdaten via Kundenportal zur Verfügung. Bei Bedarf kann eine Abrechungsdienstleisterin beauftragt werden. IBC bietet eine Abrechnungsdienstleistung an.

vZEV

Virtuelle ZEV können ausschliesslich mit Smart-Metern der IBC betrieben werden. Für die Abrechnung innerhalb des vZEV ist der Vertreter verantwortlich. IBC stellt die Messdaten via Kundenportal zur Verfügung. Bei Bedarf kann eine Abrechungsdienstleisterin beauftragt werden. IBC bietet eine Abrechnungsdienstleistung an, sofern sich das vZEV im Verteilnetz der IBC befindet.

LEG

Die LEG-Teilnehmer liegen hinter einem virtuellen Verknüpfungspunkt und bleiben Kunden der IBC. IBC rechnet aktuell nur die regulatorisch definierte Versorgung aus dem Netz ab. Der LEG-interne Energieaustausch muss vom Vertreter selbständig organisiert werden.

Weitere Informationen rund um lokal produzierten Strom finden Sie auf lokalerstrom.ch

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