Werkvorschriften Wasser - IBC Energie Wasser Chur

Werkvorschriften

Wasser Versorgung

Inhaltsverzeichnis

1   Allgemeines

  • Werkerhebung
  • Bewilligungen
  • Information an Kunden
  • Vermessung von Werkleitungen
  • Gemeinsame Gräben

 

2   Wasser Versorgung

  • Werkleitungen Wasserversorgung
  • Übersichtsschema
  • Hausanschluss
  • Einbaugarnituren und Strassenkappen
  • Hinweisschilder
  • Kontrolle und Prüfung

 

1.        Allgemeines

Die Grundlagen für die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen bilden die jeweils gültigen Gesetze und Vorschriften, sowie die Normen und Richtlinien der Fachverbände.

 

Es sind dies u. a.:              Kant. Feuerpolizeivorschriften (FKS)

                                               SIA-Normen und Richtlinien

                                               SUVA-Richtlinien und Merkblätter

                                              Regelwerke SVGW

 Diese Allgemeinen Werkvorschriften sind verbindliche Anweisungen der IBC Energie Wasser Chur als Bauherr an den beauftragten Unternehmer für die Ausführung von Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten im Netz der IBC Energie Wasser Chur.

Grundsätzlich sind die Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten nach den aktuell gültigen Gesetzen, Verordnungen und den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.

Die Werkvorschriften enthalten separate Dokumente in denen für die Gewerke Gas, Wasser, Anergie und Wärme Grundlagen, Normen, Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen festgelegt sind.

1.1    Werkerhebungen

In der Nähe von bestehenden Werkleitungen ist mit grösster Vorsicht zu arbeiten. Die Werkleitungen dürfen in keiner Weise beschädigt werden. Dazu erhebt der Unternehmer die genaue Lage und Tiefe von Werkleitungen und gedeckten Objekten. Wenn nötig nimmt er neben den Kataster- und Leitungsplänen zusätzlich Erhebungen vor (Sondagen). Geodaten und Leitungskataster können bei den Tiefbaudiensten der Stadt Chur, Abteilung Vermessung oder beim Nachführungsgeometer der jeweiligen Gemeinde bezogen werden (Liste beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation GR verfügbar).

1.2    Bewilligungen

Grabenarbeiten im öffentlichen Strassenbereich sowie auf Plätzen und Anlagen sind bewilligungspflichtig. Die IBC erhält vor Baubeginn der Arbeiten die entsprechende Bewilligung der zuständigen Behörde für Aufgrabungen oder Bauten sowie anderweitiger Nutzungen von öffentlichem Grund.

05.01 Grabenanzeige öffentlicher Grund Stadt Chur

1.3    Information der Kunden

Alle von einem Versorgungsunterbruch betroffenen Kunden sind rechtzeitig, mindestens 24 Stunden im Voraus, schriftlich zu verständigen. Bei kurzfristigen Versorgungsunterbrüchen sind diese zusätzlich mündlich anzukünden. Unterbruch und Information sind mit der Projektleitung der IBC abzustimmen.

01.02 Unterbruch Wasserversorgung

1.4   Vermessung von Werkleitungen

Neu erstellte Werkleitungen dürfen erst nach erfolgter Einmessung und Abnahme eingedeckt werden. Wird ohne erfolgte Vermessung oder ohne ausdrückliches Einverständnis der örtlichen und/oder technischen Bauleitung eingefüllt, so sind die Leitungen auf Kosten des Unternehmers für die Vermessung wieder freizulegen.

Für die frühzeitige Benachrichtigung des zuständigen Vermessungsamtes zur Einmessung der Werkleitungen ist der Sanitärunternehmer verantwortlich.

1.5   Gemeinsame Gräben

Werden Rohrleitungen verschiedener Medien auf demselben Strassenabschnitt oder im gleichen Graben verlegt, so müssen das Vorgehen und die Vorgaben unter den verschiedenen Gewerken abgestimmt werden.

01.03 Grabenprofil Wasser Hauptleitung
01.04 Grabenprofil Wasser Hausanschluss
05.02 Grabennormal Hauptverkehrsstrasse Stadt Chur

 

2.   Wasserversorgung

Das Verteilnetz endet an der werksspezifischen Schnittstelle zum Kunden. Diese befindet sich beim Abgang von der Hauptleitung/Verteilnetz (T-Stück oder Anbohrarmatur). Der Hausanschlussschieber ist im Eigentum der angeschlossenen Liegenschaft.

Bei Sanierungen der Werkleitungen im öffentlichen Grund, soll wenn möglich der bestehende Hausanschluss bis ca. 50 cm hinter der Parzellengrenze angeschlossen werden.

Steht ein bestehendes Gebäude unmittelbar auf der Parzellengrenze (öffentlicher Grund/private Parzelle), wird individuell mit dem Eigentümer entschieden, ob die komplette Hauszuleitung bis ins Gebäude (inkl. Hauseinführung) erneuert wird.

Sämtliche betroffenen Liegenschaften werden vorgängig über die Bautätigkeiten/Bauvorhaben mittels Infoschreiben durch den zuständigen Fachplaner (im Ausnahmefall Projektleiter IBC) informiert.

05.03 Baustelleninfo
05.04 Bauinfotafel

2.1    Werkleitungen Wasserversorgung

Das Verteilnetz wird in drei Bereiche unterteilt und enthält folgende Differenzierung

2.2    Übersichtsschema     

Abzweiger in Versorgungsleitungen          

 

Anschluss auf Hydrant

Die Hydranten müssen beschriftet und nummeriert werden. Die entsprechende Nummer wir von der IBC vergeben. Falls benötigt, können Hydranten als Entlüftungspunkte genutzt werden (mit VARIAL Hauptventil).

 

Hausanschluss

 

Hausanschluss Sprinkler

2.3    Hausanschluss

Sämtliche Netzseitigen Installationen inkl. der privaten Anschlussleitungen und des Wasserzählers müssen durch die IBC oder einen durch die IBC beauftragten vom SVGW-zertifizierten, fachkundigen Installateur erstellt werden.

Die Mess- und Hilfseinrichtungen in den Gebäuden sind im Eigentum der IBC.

2.3.1    Anschlussgesuch

Anschlüsse an die Wasserversorgung bedürfen einer Anschlussbewilligung der IBC. Das Formular Hausanschlussgesuch Wasser, ist beim Online-Schalter auf der Webseite der IBC Energie Wasser Chur verfügbar.

01.05 Hausanschlussgesuch Wasser

Der Anschluss erfolgt im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

2.3.2     Ausführung Hausanschluss

Hausanschlüsse sollen ab der bestehenden Versorgungsleitung von oben angebohrt werden. Sie sollen, wenn immer möglich, rechtwinklig ab den Versorgungsleitungen und auf direktem Wege zu den Liegenschaften geführt werden.

Sind Hausanschlüsse grösser als DN 50, muss ein T-Stück mit Abgangsschieber eingebaut werden (keine Anbohrung mehr erlaubt).

Es sind Hauseinführungen zu verwenden, wo der Werkstoffübergang von Kunststoff auf Metall ausserhalb des Gebäudes stattfindet. Die entsprechenden Einführungen sind mittels zwei Pressringen (Ausser- und Innerkante Gebäudewand) abzudichten. Das Abscheren ausserhalb des Gebäudes soll mit geeigneten Massnahmen verhindert werden (z. B. Schleppplatte, Magerbetonriegel etc.).

Hausanschluss HDPE Ø 40, 50, 63

Hausanschluss HDPE Ø 90, 110, 125, 160, 200

Achtung:             Hauseinführung DN 125 ist auf HDPE Ø 160         ->          Aufweiten von HDPE Ø 140!

Achtung:             Ab DN 125 muss ein zweiteiliger Pressring eingesetzt werden!

2.3.3    Hausanschluss Rohrweitenbestimmung

Folgende Tabelle wird für die Rohrweitenbestimmung der Hausanschlussleitung genutzt.

Diese basiert auf der vereinfachten Methode des Regelwerks SVGW W3 und kann angewendet werden, wenn:

  • 600 LU angeschlossen
  • Entnahmestellen von max. 0.5 l/s
  • Spitzendurchfluss gemäss Diagramm 1 nicht überschritten wird
  • Die Leitungslänge von 50m nicht überschritten wird

Ansonsten muss die Berechnungsmethode angewandt werden.

2.4    Einbaugarnituren und Strassenkappen

Sämtlich Einbaugarnituren werden teleskopisch und mit den folgenden Komponenten eingebaut:

  • Teleskopische Schlüsselstange passend auf Spindel am Schieber à Schieberstange mit Splint sichern!
  • Nuss à Übergang zwischen Schieber und Einbaugarnitur
  • Clip-Stift (Splint) à Zum Fixieren und Sichern der Nuss mit dem Schieber und der Einbaugarnitur

(2 Stück pro Einbaugarnitur erforderlich)

Bei den Strassenkappen ist für Hausanschlussschieber die Fig. 150 (rund, Aufschrift WASSER) der Giesserei Chur einzubauen.

Für Haupt- und Hydrantenschieber ist die Fig. 151 (eckig, Aufschrift WASSER) der Giesserei Chur einzubauen.

Der Belagsüberbau bei Schieberkappen beträgt gemäss Norm Stadt Chur 5 mm.

01.06 Einbaugarnituren und Strassenkappen Wasser

2.5    Hinweisschilder

Im Versorgungsnetz werden lediglich die Hauptschieber und die Zonen-Trennschieber mittels Kunststoff Hinweisschilder angeschrieben.

Fabrikat: Plica AG in der Grösse: 140 x 113 mm                Buchstaben / Zahlen / Leerfelder =         25 mm

Hauptschieber

HS                                          Hauptschieber

200                                        Dimension Schieber in DN

Vermessungspunkte       Masse vom Feld

Hauptschieber (Zonentrennung)

TS                                           Trennschieber

200                                        Dimension Schieber in DN

Vermessungspunkte       Masse vom Feld

2.6    Kontrolle und Prüfung

2.6.1    Druckprüfung

Jede Trinkwasserleitung ist, wenn möglich und solange noch sichtbar, durch den Installateur einer Druckprüfung zu unterziehen, um die Dichtheit bzw. ordnungsgemässe Ausführung und den ordnungsgemässen Einbau der Rohre und Formstücke sicherzustellen.

Um eine einwandfreie Prüfung durchzuführen, muss die Installation langsam mit Trinkwasser gefüllt und vollständig entlüftet werden. Die Druckprüfung kann innerstädtisch gegen einen geschlossenen Schieber oder eine geschlossene Absperrklappe erfolgen.

Die Druckprüfung ist bei geschlossenen Absperrarmaturen und/oder Belüftungsvorrichtungen, mit digitalem Manometer und gemäss folgendem Ablauf durchzuführen.

  • mit 1.5-fachem Betriebsdruck aber mindestens 16 bar
  • Während 1 Stunde den Druck immer wieder ergänzen (um Sättigung zu erreichen)
  • Dann 10 min. Druck halten – bleibt der Druck stabil gilt die Druckprüfung als erfolgreich.

 

Bei Inselbaustellen soll der neu erstellt Leitungsabschnitt ebenfalls einer Druckprüfung unterzogen werden. Hierfür muss der zu prüfende Leitungsabschnitt beidseitig verschlossen und mit Wasser gefüllt sein (z. B. via Hydrant). Die Druckprüfung muss gegen eine schubgesicherte Verschlusskappe, einen -zapfen oder einen Flansch erfolgen. Die Prüfung erfolgt nach demselben Ablauf wie oben beschrieben.

Bei der Erstellung von Hausanschlüssen oder Abgängen ab dem bestehendem Netz (Anbohrungen oder T-Stücke), erfolgt eine Sichtprüfung mit Betriebsdruck. Dabei ist die Dichtheit an den Verbindungen durch zweimalige Besichtigung und im Abstand von mindestens einer Stunde zu prüfen.

Spezial- und Sonderfälle müssen situativ begutachtet und nach Vorgaben gemäss W4 durchgeführt werden.

Sämtliches Material, das zur Druckprüfung und zur Leitungsspülung benötigt wird, muss durch den Unternehmer zur Verfügung gestellt werden.

  • Schubgesicherte Verschlusskappe oder -zapfen am Ende der Leitung, passend zur verlegten Leitung
  • digitaler Manometer
  • Spülbox um Leitung nach erfolgreiche Druckprüfung zu Spülen / Reinigen

01.07 Druckprüfungsprotokoll Wasser

2.6.2    Spülung und Reinigung

Spülen mit Trinkwasser ist das einfachste Reinigungsverfahren. In den meisten Fällen kann dadurch auf eine Desinfektion verzichtet werden. Vor der definitiven Inbetriebsetzung ist das Leitungssystem zu entleeren und wirksam zu spülen, um alle Rückstände wie Sand, Rost, Späne sowie andere Fremdstoffe zu entfernen.

Eine wirksame Reinigung ist mit dem maximal möglichen Volumenstrom durchzuführen. Sie muss mit mindestens 1’500 l/min ab Hydrant, mittels zweier Feuerwehrschläuchen und für min. 15 min über eine zugelassene Spüleinrichtung durchgeführt werden.

Für die Prüfung und die Reinigung der Installation darf nur Trinkwasser verwendet werden!

Grundsätzlich sind Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen auf das Notwendigste zu beschränken und vermeidbare Verunreinigungen im Vornherein auszuschliessen.

2.6.3    Revisionsunterlagen / Dokumentation

Der Unternehmer übergibt der Bauherrschaft/Fachplaner folgende Unterlagen in digitaler Form:

  • Unternehmerliste mit Kontaktdaten
  • Lieferantenliste und EG-Konformitäts- und Herstellererklärungen der Hauptkomponenten wie Leitungen und Armaturen (z.B. EN 253, EN 448, EN 488, EN 489, EN 15698)
  • Zeichnungen mit verbauten Rohrleitungslängen zwischen den Verbindungen. Jede Schweissnaht resp. jede Verbindung und Armatur ist mit einer fortlaufenden Nummerierung darzustellen.
  • Fotodokumentation der verlegten Leitungen
  • Schweissprotokolle (Muffen- und Stumpfschweissungen)
  • Druckprüfungsprotokolle
  • Garantieschein nach erfolgter Zustellung und Anerkennung der Schlussrechnung durch die Bauherrschaft

Der Fachplaner übergibt der Bauherrschaft folgende Unterlagen in digitaler Form:

  • Sämtliche Teil- und Abnahmeprotokolle IBC und Vertragspartner (Eigentümer, Unternehmer, örtliche Bauleitung, Fachplaner etc.)

Die Unterlagen müssen der endgültigen Ausführung entsprechen.

2.6.4    Abnahme

Die Abnahme entspricht der Übergabe des Werkes an den Kunden. Diese wird aufgrund der SIA-Abnahmeprotokolle durchgeführt.

Die Übergabe der Anlage erfolgt nach:

  • erfolgten Teilabnahmen gemäss Teilabnahmeprotokolle
  • vollständiger Behebung der erfassten Mängel anlässlich der Abnahme
  • erfolgter Schlussabnahme

Bei der Abnahme erfasste Mängel müssen innerhalb der festgelegten Frist behoben werden. Geschieht dies nicht, so kann der Auftraggeber entweder auf Kosten des Unternehmers die Mängel beseitigen lassen oder einen der Minderung entsprechenden Betrag an der Schlussrechnung abziehen.

Die Garantiezeit beginnt nach erfolgreicher Schlussabnahme der ausgeschriebenen Anlagen.

05.05 Teilabnahmeprotokoll Sanitär
05.06 Teilabnahmeprotokoll Bauleitung Tiefbau – Wasser, Gas, Anergie, Wärme
05.07 Teilabnahmeprotokoll Fachbauleitung Wasser, Gas, Anergie

05.08 IBC Abnahmeprotokoll Netz Wasser, Gas
05.09 IBC Abnahmeprotokoll Hausanschluss Wasser, Gas

2.7    Erdung an Wasserleitung

Grundsätzlich sind Wasserleitungen nicht zum Erden von elektrischen Anlagen zu verwenden und Erdungslösungen über alternative Erder zu verlangen. Der Ersatz des Erders erfolgt ausschliesslich durch Elektrofachleute.

Beim Leitungsersatz oder der Reparatur von metallischen Wasser-Hausanschlussleitungen wird oftmals die Erdung von elektrischen Anlagen unterbrochen. Denn bei älteren Gebäuden ist die Erdung der Hausinstallation meistens noch an die Wasserleitung angeschlossen. Bei einem Ersatz der Hausanschlussleitung oder der Versorgungsleitung ist mit den heutigen Rohrleitungssystemen die Erdung nicht mehr gewährleistet.

Die Erdungsanlage ist Bestandteil der elektrischen Hausinstallation. Erstellung, Unterhalt oder Änderung sind Sache des Installationsinhabers (Hauseigentümer). Umbauten an Trinkwasserinstallationen, die die Erdung infrage stellen, müssen dem Hauseigentümer rechtzeitig gemeldet werden. Wer eine Erdungsanlage ganz oder teilweise ausser Betrieb setzt, ist für die daraus entstehenden Schäden haftbar.

Die IBC orientiert die Eigentümer und die betroffenen Liegenschaften schriftlich über die Überprüfung der elektrischen Erdung Ihrer Liegenschaft.

01.08 Erdungsbrief