Werkvorschriften Wärme - IBC Energie Wasser Chur

Werkvorschriften

Wärme Versorgung

Inhaltsverzeichnis

1   Allgemeines

  • Werkerhebung
  • Bewilligungen
  • Information an Kunden
  • Vermessung von Werkleitungen
  • Gemeinsame Gräben

 

2   Wärme Versorgung

  • Werkleitungen Wärme Versorgung
  • Übersichtsschema
  • Hausanschluss
  • Erdverlegte Armaturen, Spindelverlängerungen, Strassenkappen
  • Hinweisschilder

 

1.        Allgemeines

Die Grundlagen für die Verlegung von Wärmeleitungen bilden die jeweils gültigen Gesetze und Vorschriften, sowie die Normen und Richtlinien der Fachverbände.

 

Es sind dies u. a.:              Kant. Feuerpolizeivorschriften (FKS)

                                               SIA-Normen und Richtlinien

                                               SUVA-Richtlinien und Merkblätter

                                               Regelwerke SVGW

 Diese Allgemeinen Werkvorschriften sind verbindliche Anweisungen der IBC Energie Wasser Chur als Bauherr an den beauftragten Unternehmer für die Ausführung von Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten im Netz der IBC Energie Wasser Chur.

Grundsätzlich sind die Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten nach den aktuell gültigen Gesetzen, Verordnungen und den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.

Die Werkvorschriften enthalten separate Dokumente in denen für die Gewerke Gas, Wasser, Anergie und Wärme Grundlagen, Normen, Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen festgelegt sind.

 

1.1    Werkerhebungen

In der Nähe von bestehenden Werkleitungen ist mit grösster Vorsicht zu arbeiten. Die Werkleitungen dürfen in keiner Weise beschädigt werden. Dazu erhebt der Unternehmer die genaue Lage und Tiefe von Werkleitungen und gedeckten Objekten. Wenn nötig nimmt er neben den Kataster- und Leitungsplänen zusätzlich Erhebungen vor (Sondagen). Geodaten und Leitungskataster können bei den Tiefbaudiensten der Stadt Chur, Abteilung Vermessung oder beim Nachführungsgeometer der jeweiligen Gemeinde bezogen werden (Liste beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation GR verfügbar).

1.2    Bewilligungen

Grabarbeiten im öffentlichen Strassenbereich sowie auf Plätzen und Anlagen sind bewilligungspflichtig. Die IBC erhält vor Baubeginn der Arbeiten die entsprechende Bewilligung der zuständigen Behörde für Aufgrabungen, Bau und andere Nutzung des öffentlichen Grundes.

05.01 Grabenanzeige öffentlicher Grund Stadt Chur

1.3    Information der Kunden

Grabenarbeiten im öffentlichen Strassenbereich sowie auf Plätzen und Anlagen sind bewilligungspflichtig. Die IBC erhält vor Baubeginn der Arbeiten die entsprechende Bewilligung der zuständigen Behörde für Aufgrabungen oder Bauten sowie anderweitiger Nutzungen von öffentlichem Grund.

04.02 Unterbruch der Wärmeversorgung

1.4.   Vermessung von Werkleitungen

Neu erstellte Werkleitungen dürfen erst nach erfolgter Einmessung und Abnahme eingedeckt werden. Wird ohne erfolgte Vermessung oder ohne ausdrückliches Einverständnis der örtlichen und/oder technischen Bauleitung eingefüllt, so sind die Leitungen auf Kosten des Unternehmers für die Vermessung wieder freizulegen.

Für die frühzeitige Benachrichtigung des zuständigen Vermessungsamtes zur Einmessung der Werkleitungen ist der Rohrbauer verantwortlich.

1.5    Gemeinsame Gräben

Werden Rohrleitungen verschiedener Medien auf demselben Strassenabschnitt oder im gleichen Graben verlegt, so müssen das Vorgehen und die Vorgaben unter den verschiedenen Gewerken abgestimmt werden.

04.03 Grabenprofil Wärme Hauptleitung
04.04 Grabenprofil Wärme Hausanschluss
05.02 Grabennormal Hauptverkehrsstrasse Stadt Chur

2    Wärme Versorgung

Das Verteilnetz endet an der werksspezifischen Schnittstelle zum Kunden. Diese befindet sich beim Abgang von der Hauptleitung/Verteilnetz (T-Stück oder Anbohrarmatur). Der Hausanschlussschieber ist im Eigentum der angeschlossenen Liegenschaft. Weitere Details sind den Technischen Bestimmungen der IBC zu entnehmen.

Bei Sanierungen der Werkleitungen im öffentlichen Grund, soll wenn möglich der bestehende Hausanschluss bis ca. 50 cm hinter der Parzellengrenze angeschlossen werden.

Steht ein bestehendes Gebäude unmittelbar auf der Parzellengrenze (öffentlicher Grund/private Parzelle), wird individuell mit dem Eigentümer entschieden, ob die komplette Hauszuleitung bis ins Gebäude (inkl. Hauseinführung) erneuert wird.

Sämtliche betroffenen Liegenschaften werden vorgängig über die Bautätigkeiten/Bauvorhaben mittels Infoschreiben durch den zuständigen Fachplaner (im Ausnahmefall Projektleiter IBC) informiert.

05.03 Baustelleninfo
05.04 Bauinfotafel

2.1    Werkleitungen Wärme Versorgung

Das Verteilnetz wird in zwei Bereiche unterteilt und enthält folgende Differenzierung

2.2    Übersichtsschema

Legende: Strassenkappe Fig 150

Abzweiger in Versorgungsleitungen           

Projektspezifische Entlüftungen, Entleerungen oder Absperrungen sind abhängig vom entsprechendem Netz-Absperrkonzept der IBC.

Projektspezifische Entlüftungen, Entleerungen oder Absperrungen sind abhängig vom entsprechendem Netz-Absperrkonzept der IBC.

Hausanschluss

04.05 Erdverlegte Armaturen einzeln
04.06 Erdverlegte Armaturen 2-fach
04.07 Erdverlegte Armaturen 3-fach
04.08 Erdverlegte Armaturen Tabelle Abstände

2.3    Hausanschluss

Sämtliche Netzseitigen Installationen inkl. der privaten Anschlussleitungen müssen durch die IBC oder einen durch die IBC beauftragten fachkundigen Rohrbauer erstellt werden. Hochpunkte sind zu vermeiden bzw. Entlüftungen vorzusehen.

Die Mess- und Hilfseinrichtungen in den Gebäuden sind Eigentum der IBC. Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Technischen Bestimmungen sind die detaillierten Angaben zu entnehmen.

2.3.1     Anschlussgesuch

Anschlüsse an die Wärmeversorgung bedürfen einer Anschlussbewilligung der IBC. Das Formular Hausanschlussgesuch Wärmenetz ist beim Online-Schalter auf der Webseite der IBC Energie Wasser Chur verfügbar.

04.09 Hausanschlussgesuch Wärmenetz

Der Anschluss erfolgt im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

2.3.2     Ausführung Hausanschluss

Hausanschlüsse sollen ab der bestehenden Versorgungsleitung angebohrt, mittels 45° abgewinkeltem T-Stück nach oben oder einem parallel T-Stück nach oben, erstellt werden. Sie sollen, wenn immer möglich, rechtwinklig ab den Versorgungsleitungen und auf direktem Wege zu den Liegenschaften geführt werden. Ist die Hausanschlussleitung länger als 6 Meter, muss ein Z Versatz für die Ausdehnung erfolgen.

Bei Hausanschlüssen mit einer Anschlussleistung kleiner als 150 KW werden keine erdverlegten Absperrungen verbaut.

Die entsprechenden Hauseinführungen sind mittels zweier Pressringe (Ausser- und Innerkante Gebäudewand) abzudichten. Das Abscheren ausserhalb des Gebäudes soll mit geeigneten Massnahmen verhindert werden
(z. B. Schleppplatte, Magerbetonriegel etc.).

Im Gebäudeinnern soll unmittelbar nach der Hauseinführung ein Formteil mit Entlüftungsmöglichkeit nach oben (min. ¾’’ AG) sowie einer Entleerungsmöglichkeit nach unten (min. ¾’’ AG), inklusiven Abstellungen (z. B. Kugelhahn) erstellt werden. Die Abstellungen sind mittels Stopfen zu sichern.

Entlüftungen sowie Entleerungen sind ebenfalls, gemäss den Technischen Bestimmungen zu isolieren. Bei den Abstellungen sind die Griffe zu demontieren, vor Ort zu deponieren und farblich zu kennzeichnen. Sollte die Leitung bereits gefüllt sein ist dies, mit dem Hinweis auf das verwendete Medium (Wasser, Stickstoff etc.), zu beschriften.

Beim Gebäudeeintritt muss ein Schrumpfabschluss am Rohr angebracht werden. Die Drähte der Lecküberwachung sind in eine mittig zwischen Vor- und Rücklauf montierte Aufputz Dose zu verlängern.

Es sind auf die spezifischen Angaben der eingesetzten Rohrlieferanten zu achten.

Hausanschluss an bestehende Leitung mit UNO-Rohr

Hausanschluss an bestehende Leitung mit DUO-Rohr

Bei Hausanschlüssen mit Duo-Rohr muss das Auskreuzen der Anschlüsse sowie das Anbringen einer Entlüftung oder Entleerung nach Gebäudeeintritt jeweils spezifisch abgeklärt und ausgeführt werden.

2.3.3    Hausanschluss Rohrweitenbestimmung

Folgende Tabelle wird für die Rohrweitenbestimmung der Hausanschlussleitung genutzt.

2.4    Erdverlegte Armaturen

Sämtlich erdverlegte Armaturen werden starr eingebaut. Es ist auf die jeweiligen Lieferantenangaben zu achten.

Einzelne Spindelverlängerungen können in die Strassenkappe geführt werden. Diese müssen im Endausbau bis mindestens -20 cm unterhalb des Belags/Terrains (OK) reichen.

Schächte werden dort eingesetzt, wo die Strassenkappen zu wenig Platz für Manipulationen zulassen. Dies ist im Wärmenetz bei Entlüftungen sowie vor allem bei Kombiarmaturen der Fall.

Ist aufgrund der Grösse der Hauptleitung oder der erdverlegten Armatur ein Schacht zu klein, werden zwei Schächte versetzt zueinander gebaut. Es ist darauf zu achten das die Entlüftung resp. Spindel der Absperrarmatur auf -30 cm hochgezogen werden, um die Bedienung gewährleisten zu können (Ausnahme 3-fach Kombiarmaturen DN 200 und grösser).

Die fertigen Höhen des Belags/Terrains (OK) sind beim Tiefbauunternehmer vor Ort einzufordern.

Der Belagsüberbau bei Strassenkappen und Schächten beträgt gemäss Norm Stadt Chur 5 mm.

Bei den Strassenkappen ist die Fig. 153 (rund, Aufschrift Wärme) der Giesserei Chur einzubauen. Bei Schächten wird ein DN 600er Schachtdeckel (Rahmen und Betonkranz) verbaut (z. B. Typ BGS 180-60HVS oder gleichwertig).

Untenstehende Tabelle erleichtert die Wahl des passenden Schachtes (Details sind in den Beilagen ersichtlich).

Für Ausführungen mit KMR UNO Leitungen

04.05 Erdverlegte Armaturen einzeln
04.06 Erdverlegte Armaturen 2-fach
04.07 Erdverlegte Armaturen 3-fach
04.08 Erdverlegte Armaturen Tabelle Abstände

KMR DUO Leitungen müssen projektspezifisch abgeklärt werden.

2.5    Hinweisschilder

Im Versorgungsnetz werden die erdverlegten Armaturen mittels Kunststoff Hinweisschildern angeschrieben. Hauptabsperrungen, Entlüftungen und Entleerungen welche in Strassenkappen, in Schächten oder Bauwerken sind werden gekennzeichnet.

Fabrikat: Plica AG in der Grösse: 70 x 110 mm                   Buchstaben / Zahlen / Leerfelder =         10 mm

Die Tafeln für die jeweilige Netzbezeichnung ist bei der IBC zu erfragen und zu beziehen.

Hauptabsperrung (Strassenkappe)

Fernwärme Chur              Netzbezeichnung

HS                                          Hauptschieber

VL / RL                                  Eine Tafel für Vor- und Rücklauf

Vermessungspunkte       Masse vom Feld

Bei zwei Strassenkappen für Vor- und Rücklauf wird das Zentrum zwischen den beiden Strassenkappen vermessen und auf dem Hinweisschild markiert.

Entlüftung (Strassenkappe)

Wärme                                 Netzbezeichnung

EL                                           Entlüftung

VL / RL                                  Eine Tafel für Vor- und Rücklauf

Vermessungspunkte       Masse vom Feld

Bei zwei Strassenkappen für Vor- und Rücklauf wird das Zentrum zwischen den beiden Strassenkappen vermessen und auf dem Hinweisschild markiert.

Hauptabsperrung (Schacht)

Wärmeverbund Domat/Ems  Netzbezeichnung

SCH                                        Schacht

VL / RL                                  Eine Tafel für Vor- und Rücklauf

Vermessungspunkte       Masse vom Feld

Bei einem Schacht wird das Zentrum des Schachtes vermessen und auf dem Hinweisschild markiert.

Entlüftung (Schacht)

EVM                                      Netzbezeichnung

EL                                           Entlüftung

VL / RL                                  Eine Tafel für Vor- und Rücklauf

Vermessungspunkte       Masse vom Feld

Bei einem Entlüftungsschacht wird das Zentrum des Schachtes vermessen und auf dem Hinweisschild markiert.

2.6    Kontrolle und Prüfung

2.6.1    Druckprüfung

Jede Wärmeleitung ist, wenn möglich und solange noch sichtbar, durch den Rohrbauer einer Druckprüfung zu unterziehen, um die Dichtheit bzw. ordnungsgemässe Ausführung und den ordnungsgemässen Einbau der Rohre und Formstücke sicherzustellen.

Um eine einwandfreie Prüfung durchzuführen, muss die Installation langsam mit Luft gefüllt werden. Die Druckprüfung erfolgt gegen verschweisste Klöpperböden an den Enden der Leitungen.

Die Druckprüfung ist bei geschlossenen Absperrarmaturen, mit digitalem Manometer und gemäss folgendem Ablauf durchzuführen.

  • der neu erstellte Leitungsabschnitt wird mit Luft gefüllt auf 0,5 bar gefüllt
  • 12 Stunden Druck halten – bleibt der Druck stabil gilt die Druckprüfung als erfolgreich

Bei Inselbaustellen soll der neu erstellt Leitungsabschnitt ebenfalls einer Druckprüfung unterzogen werden. Hierfür muss der zu prüfende Leitungsabschnitt beidseitig verschlossen und mit Luft gefüllt sein. Die Prüfung erfolgt nach demselben Ablauf wie oben beschrieben.

Bei der Erstellung von Hausanschlüssen oder Abgängen ab dem bestehenden Netz (Anbohrungen oder T-Stücke), erfolgt eine Druckprüfung vom Gebäudeinnern in Richtung geschlossener Absperrarmatur auf dem Abgang bei der Hauptleitung.

Spezial- und Sonderfälle müssen situativ begutachtet werden.

Sämtliches Material, das zur Druckprüfung benötigt wird, muss durch den Unternehmer zur Verfügung gestellt werden.

  • Aufgeschweisste Verschlusskappe am Ende der Leitung, passend zur verlegten Leitung
  • digitaler Manometer

04.10 Druckprüfungsprotokoll Wärme

2.6.2    Spülung und Reinigung

Spülen mit Trinkwasser ist das einfachste Reinigungsverfahren. In den meisten Fällen kann dadurch auf eine Desinfektion verzichtet werden.

Dies kann aber in den meisten Fällen nicht durchgeführt werden. Es ist bereits beim Einbringen der Rohre und vor allem bei der Montage auf eine saubere Verarbeitung zu achten und alle Rückstände wie Sand, Rost, Späne sowie andere Fremdstoffe sind zu entfernen.

Wird das Befüllen oder Konservieren des neu erstellten Leitungsabschnitts angeordnet so soll dies gemäss Wegleitung der IBC erfolgen.

04.11 Wegleitung Wasser Stickstoff-Befüllung

2.6.3    Röntgenprüfung (zerstörungsfreie Durchstrahlungsprüfung)

10% aller Schweissverbindungen werden einer zerstörungsfreien Durchstrahlungsprüfung nach
SN EN ISO 17636-1 und SN EN ISO 17636-2 unterzogen. Die Beurteilung der Schweissverbindungen erfolgt nach Norm SN EN ISO 5817, welche der Fachbauleitung abgegeben / protokolliert werden muss.
(Klasse B muss erreicht werden).

Zeigen sich Fehler auf, sind diese herauszuschneiden, erneut röntgensicher zu Schweissen, sowie abermals zu Röntgen. Dies bei jeder fehlerhaften Schweissnaht, bis keine Fehler mehr ersichtlich sind.

Sollten mehr als 10% der gammagraphierten Schweissnähte beanstandet werden, so müssen sämtliche Schweissstellen auf Kosten des Unternehmers gammagraphiert werden.

Vorstehende Qualitätsanforderungen gelten auch für alle «vorfabrizierten» (werkstattgefertigten) Rohrleitungsstücke.

Bei sämtlichen Röntgenprüfungen sind alle Personen um die Röntgenstelle entsprechend zu schützen.

2.6.4    Revisionsunterlagen / Dokumentation

Der Unternehmer übergibt der Bauherrschaft folgende Unterlagen in digitaler Form:

  • Unternehmerliste mit Kontaktdaten
  • Lieferantenliste und EG-Konformitäts- und Herstellererklärungen der Hauptkomponenten wie Leitungen, Apparate und Armaturen (z.B. EN 253, EN 448, EN 488, EN 489, EN 15698)
  • Rohrstatik – freigegeben durch Rohrlieferant
  • Isometrische Zeichnungen (Schweissnahtplan mit verbauten Rohrleitungslängen zwischen den Schweissnähten, Verbindungsplan). Jede Schweissnaht, Apparatur und Instrument ist darzustellen. Fortlaufende Nummerierung der Schweissnähte entsprechend der Durchstrahlungsprüfung. Reparierte und geprüfte Schweissnähte müssen zusätzlich gekennzeichnet und dargestellt werden.
  • Protokolle der Nachdämmarbeiten und zum Dehnpolstereinbau
  • Schlaufenplan der Lecküberwachung (Schematischer Drahtverlauf für die einzelnen Messschleifen) und Messprotokolle der einzelnen Schlaufen der Lecküberwachung (geforderte Unterlagen sind durch den Unternehmer beim Lieferanten anzufragen)
  • Fotodokumentation der verlegten Leitungen
  • Protokolle zur Vorspannung oder Vorwärmung der Fernwärme Leitung (falls durchgeführt wurde)
  • Röntgenprüfprotokolle
  • Protokolle Wasser- oder Stickstoff-Befüllung
  • Nachweis der Wasserqualität gemäss SWKI BT 102-01
  • Druckprüfungsprotokolle
  • Teilabnahmeprotokolle pro Etappe
  • Garantieschein nach erfolgter Zustellung und Anerkennung der Schlussrechnung durch die Bauherrschaft
    • Pläne der Bauwerke (Entlüftungs-, Entleer- und Absperrschächte)
    • Sämtliche Teil- und Abnahmeprotokolle IBC und Vertragspartner (Eigentümer, Unternehmer, örtliche Bauleitung, Fachplaner etc.)Der Fachplaner übergibt der Bauherrschaft folgende Unterlagen in digitaler Form:

    Die Unterlagen müssen der endgültigen Ausführung entsprechen.

2.6.5    Abnahme

Die Abnahme entspricht der Übergabe des Werkes an den Kunden. Diese wird aufgrund der SIA-Abnahmeprotokolle durchgeführt.

Die Übergabe der Anlage erfolgt nach:

  • erfolgten Teilabnahmen gemäss Teilabnahmeprotokolle
  • vollständiger Behebung der erfassten Mängel anlässlich der Abnahme
  • erfolgter Schlussabnahme

Bei der Abnahme erfasste Mängel müssen innerhalb der festgelegten Frist behoben werden. Geschieht dies nicht, so kann der Auftraggeber entweder auf Kosten des Unternehmers die Mängel beseitigen lassen oder einen der Minderung entsprechenden Betrag an der Schlussrechnung abziehen.

Die Garantiezeit beginnt nach erfolgreicher Schlussabnahme der ausgeschriebenen Anlagen.

04.12 Teilabnahmeprotokoll Rohrbauer
04.13 Teilabnahmeprotokoll Fachbauleitung Wärme
04.14 IBC Abnahmeprotokoll Netz Wärme
04.15 IBC Abnahmeprotokoll Hausanschluss Wärme
05.06 Teilabnahmeprotokoll Bauleiter Tiefbau, Wasser, Gas, Anergie, Wärme