Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Gas Versorgung
1. Allgemeines
Die Grundlagen für die Verlegung von Anergie Leitungen bilden die jeweils gültigen Gesetze und Vorschriften, sowie die Normen und Richtlinien der Fachverbände.
Es sind dies u. a.:
Diese Allgemeinen Werkvorschriften sind verbindliche Anweisungen der IBC Energie Wasser Chur als Bauherr an den beauftragten Unternehmer für die Ausführung von Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten im Netz der IBC Energie Wasser Chur.
Grundsätzlich sind die Tiefbau- und Werkleitungsarbeiten nach den aktuell gültigen Gesetzen, Verordnungen und den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Die Werkvorschriften enthalten separate Dokumente in denen für die Gewerke Gas, Wasser, Anergie und Wärme Grundlagen, Normen, Richtlinien, Merkblätter und Empfehlungen festgelegt sind.
In der Nähe von bestehenden Werkleitungen ist mit grösster Vorsicht zu arbeiten. Die Werkleitungen dürfen in keiner Weise beschädigt werden. Dazu erhebt der Unternehmer die genaue Lage und Tiefe von Werkleitungen und gedeckten Objekten. Wenn nötig nimmt er neben den Kataster- und Leitungsplänen zusätzlich Erhebungen vor (Sondagen). Geodaten und Leitungskataster können bei den Tiefbaudiensten der Stadt Chur, Abteilung Vermessung oder beim Nachführungsgeometer der jeweiligen Gemeinde bezogen werden (Liste beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation GR verfügbar).
Grabenarbeiten im öffentlichen Strassenbereich sowie auf Plätzen und Anlagen sind bewilligungspflichtig. Die IBC erhält vor Baubeginn der Arbeiten die entsprechende Bewilligung der zuständigen Behörde für Aufgrabungen oder Bauten sowie anderweitiger Nutzungen von öffentlichem Grund.
05.01 Grabenanzeige öffentlicher Grund Stadt Chur
Alle von einem Versorgungsunterbruch betroffenen Kunden sind rechtzeitig, mindestens 24 Stunden im Voraus, schriftlich zu verständigen. Bei kurzfristigen Versorgungsunterbrüchen sind diese zusätzlich mündlich anzukünden. Unterbruch und Information sind mit der Projektleitung der IBC abzustimmen.
Neu erstellte Werkleitungen dürfen erst nach erfolgter Einmessung und Abnahme eingedeckt werden. Wird ohne erfolgte Vermessung oder ohne ausdrückliches Einverständnis der örtlichen und/oder technischen Bauleitung eingefüllt, so sind die Leitungen auf Kosten des Unternehmers für die Vermessung wieder freizulegen.
Für die frühzeitige Benachrichtigung des zuständigen Vermessungsamtes zur Einmessung der Werkleitungen ist der Sanitärunternehmer verantwortlich.
Werden Rohrleitungen verschiedener Medien auf demselben Strassenabschnitt oder im gleichen Graben verlegt, so müssen das Vorgehen und die Vorgaben unter den verschiedenen Gewerken abgestimmt werden.
02.03 Grabenprofil Gas Hauptleitung
Das Verteilnetz endet an der werksspezifischen Schnittstelle zum Kunden. Diese befindet sich beim Abgang von der Hauptleitung/Verteilnetz (T-Stück oder Anbohrarmatur). Der Hausanschlussschieber ist im Eigentum der angeschlossenen Liegenschaft.
Bei Sanierungen der Werkleitungen im öffentlichen Grund, soll wenn möglich der bestehende Hausanschluss bis ca. 50 cm hinter der Parzellengrenze angeschlossen werden.
Steht ein bestehendes Gebäude unmittelbar auf der Parzellengrenze (öffentlicher Grund/private Parzelle), wird individuell mit dem Eigentümer entschieden, ob die komplette Hauszuleitung bis ins Gebäude (inkl. Hauseinführung) erneuert wird.
Sämtliche betroffenen Liegenschaften werden vorgängig über die Bautätigkeiten/Bauvorhaben mittels Infoschreiben durch den zuständigen Fachplaner (im Ausnahmefall Projektleiter IBC) informiert.
Sämtliche Arbeiten an Gasführenden Leitungen sind zwingend durch die Mitarbeiter der IBC auszuführen. Der Sanitärunternehmer hat diese Arbeiten frühzeitig (min. 5 Arbeitstage) bei der IBC anzumelden.
Sämtliche Inbetriebnahmen an Gasleitungen erfolgen durch die IBC.
Das Versorgungsnetz wird in drei Bereiche unterteilt und enthält folgende Differenzierung
* 02.05 Gas Sicherheitsabstände Blasenschellen
Abzweiger in Versorgungsleitungen
Hausanschluss
Sämtliche Netzseitigen Installationen inkl. der privaten Anschlussleitungen und des Gaszählers müssen durch die IBC oder einen SVGW-zertifizierten, fachkundigen Installateur erstellt werden. Der Anschluss der Hausanschlussleitung ans Gasnetz erfolgt durch die IBC.
Die Mess- und Hilfseinrichtungen in den Gebäuden sind im Eigentum der IBC.
Die Mess- und Hilfseinrichtungen in den Gebäuden sind Eigentum der IBC. Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Technischen Bestimmungen sind die detaillierten Angaben zu entnehmen.
Anschlüsse an die Gasversorgung bedürfen einer Anschlussbewilligung der IBC. Der Anschluss erfolgt im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Hausanschlüsse sollen ab der bestehenden Versorgungsleitung von oben angebohrt werden. Sie sollen, wenn immer möglich, rechtwinklig ab den Versorgungsleitungen und auf direktem Wege zu den Liegenschaften geführt werden.
Sind Hausanschlüsse grösser als DN 50, muss ein T-Stück mit Abgangsschieber eingebaut werden (keine Anbohrung mehr erlaubt).
Es sind Hauseinführungen zu verwenden, wo der Werkstoffübergang von Kunststoff auf Metall ausserhalb des Gebäudes stattfindet. Die entsprechenden Einführungen sind mittels zwei Pressringen (Ausser- und Innerkante Gebäudewand) abzudichten. Das Abscheren ausserhalb des Gebäudes soll mit geeigneten Massnahmen verhindert werden (z. B. Schleppplatte, Magerbetonriegel etc.).
Hausanschluss HDPE Ø 40, 50 und 63
Hausanschluss HDPE Ø 90, 110, 125, 160 und 200
Achtung:
Achtung:
Folgende Tabelle wird für die Rohrweitenbestimmung der Hausanschlussleitung genutzt.
Die Rohrweitenbestimmung basiert auf der Vordimensionierung mittels Tabelle des Regelwerks SVGW G1 und kann angewendet werden, wenn die Leitungslänge von 50m nicht überschritten wird.
Sämtlich Einbaugarnituren werden teleskopisch und mit den folgenden Komponenten eingebaut:
(2 Stück pro Einbaugarnitur erforderlich)
Bei den Strassenkappen ist für Hausanschlussschieber die Fig. 150 (rund, Aufschrift GAS) der Giesserei Chur einzubauen.
Hauptschieber werden nur nach Rücksprache mit der IBC eingebaut und mittels Strassenkappe (Fig. 150, rund, inkl. Aufschrift GAS) zugänglich gemacht.
Der Belagsüberbau bei Schieberkappen beträgt gemäss Norm Stadt Chur 5 mm.
Im Versorgungsnetz werden lediglich die Hauptschieber mittels Kunststoff Hinweisschilder angeschrieben.
Fabrikat: Plica AG in der Grösse: 140 x 113 mm Buchstaben / Zahlen / Leerfelder = 25 mm
Hauptschieber
HS Hauptschieber
250 Eine Tafel für Vor- und Rücklauf
Vermessungspunkte Masse vom Feld
Hauptschieber – MD
HS Hauptschieber
MD 201 Mitteldruck mit Nummer
250 Dimension Schieber in Ø
Vermessungspunkte Masse vom Feld
Jede Gasleitung ist, wenn möglich und solange noch sichtbar, durch den Installateur einer Druckprüfung zu unterziehen, um die Dichtheit bzw. ordnungsgemässe Ausführung und den ordnungsgemässen Einbau der Rohre und Formstücke sicherzustellen.
Um eine einwandfreie Prüfung durchzuführen, muss die Installation langsam mit Luft gefüllt werden. Die Druckprüfung muss gegen eine schubgesicherte Verschlusskappe, einen -zapfen oder einen Flansch erfolgen (in Ausnahmefällen gegen einen geschlossenen Schieber oder Absperrklappe).
Die Druckprüfung ist bei geschlossenen Absperrarmaturen mit Luft, mit digitalem Manometer und gemäss folgendem Ablauf durchzuführen.
Bei Inselbaustellen soll der neu erstellt Leitungsabschnitt ebenfalls einer Druckprüfung unterzogen werden. Hierfür muss der zu prüfende Leitungsabschnitt beidseitig verschlossen und mit Luft gefüllt sein. Die Prüfung erfolgt nach demselben Ablauf wie oben beschrieben.
Bei der Erstellung von Hausanschlüssen oder Abgängen ab dem bestehenden Netz (Anbohrungen oder T-Stücke), erfolgt eine Sichtprüfung mit Betriebsdruck. Dabei ist die Dichtheit an den Verbindungen durch zweimaligen Einsatz von geeigneten Gasspürgeräten oder mit Hilfe nicht korrosiv wirkender, schaumbildender Mittel und im Abstand von mindestens einer Stunde zu prüfen.
Spezial- und Sonderfälle müssen situativ begutachtet und nach Vorgaben gemäss G1/G2 durchgeführt werden.
Sämtliches Material, das zur Druckprüfung benötigt wird, muss durch den Unternehmer zur Verfügung gestellt werden.
02.08 Druckprüfungsprotokoll Gas
In die Gasinstallation ist so lange Gas einzulassen, bis die vorhandene Luft oder das inerte Gas vollständig aus der Leitung verdrängt ist. Das durch den Spülvorgang verdrängte Gas ist gefahrlos ins Freie abzuleiten.
Die Gaskonzentration ist bei der Ableitung mittels geeignetem Gasspürgerät zu messen.
Nach dem Anschluss an die gasführende Installation sind die Rohrleitungsanlage und die angeschlossenen Gasverbrauchsapparate unmittelbar nach dem Spülen unter Betriebsdruck mit Betriebsgas auf Dichtheit zu kontrollieren.
Bei der Inbetriebnahme ist sicherzustellen, dass das Brenngas vollständig verbrannt wird. Gelbe, russende, schwelende, sich in die Länge ziehende oder abhebende Flammen deuten auf eine falsche Einstellung des Brenners hin.
Der Unternehmer übergibt der Bauherrschaft folgende Unterlagen in digitaler Form:
Der Fachplaner übergibt der Bauherrschaft folgende Unterlagen in digitaler Form:
Die Unterlagen müssen der endgültigen Ausführung entsprechen.
Die Abnahme entspricht der Übergabe des Werkes an den Kunden. Diese wird aufgrund der SIA-Abnahmeprotokolle durchgeführt.
Die Übergabe der Anlage erfolgt nach:
Bei der Abnahme erfasste Mängel müssen innerhalb der festgelegten Frist behoben werden. Geschieht dies nicht, so kann der Auftraggeber entweder auf Kosten des Unternehmers die Mängel beseitigen lassen oder einen der Minderung entsprechenden Betrag an der Schlussrechnung abziehen.
Die Garantiezeit beginnt nach erfolgreicher Schlussabnahme der ausgeschriebenen Anlagen.
05.05 Teilabnahmeprotokoll Sanitär
05.06 Teilabnahmeprotokoll Bauleitung Tiefbau – Wasser, Gas, Anergie, Wärme
05.07 Teilabnahmeprotokoll Fachbauleitung Wasser, Gas, Anergie
05.08 IBC Abnahmeprotokoll Netz Wasser, Gas
05.09 IBC Abnahmeprotokoll Hausanschluss Wasser, Gas
Um „Spannungsverschleppungen“ nach aussen zu vermeiden, ist ein Kugelhahn mit elektrischer Trennstelle zu montieren. Der Anschluss des Potentialausgleichsleiters hat demzufolge immer nach dem Haupthahn zu erfolgen.