Schutzzonen für unser Trinkwasser - IBC Energie Wasser Chur

Schutzzonen für unser Trinkwasser

Das Churer Trinkwasser ist von einwandfreier Qualität und kann ohne Aufbereitung in die Leitungen eingespeist werden.

Damit dies weiterhin so bleibt, wurden rund um die Quell- und Grundwasservorkommen Schutzzonen ausgeschieden und strenge Nutzungsvorschriften erlassen. Überwachungsanlagen in den Reservoirs sorgen dafür, dass allfällige Verunreinigungen erkannt werden können, noch bevor das Wasser ins Verteilnetz gelangt. Regelmässig werden an verschiedenen Stellen im Verteilnetz und an den Wassergewinnungsstellen Wasserproben entnommen und bakteriologisch und chemisch analysiert. So kann schnell auf jegliche Qualitätsveränderung reagiert werden. Die ist nur ein Teil eines umfangreichen Qualitätssicherungssystems, welches dafür sorgt, dass das abgegebene Wasser stets eine einwandfreie Qualität aufweist.

Trinkwasserfassungen sind von Schutzzonen umgeben

Das Churer Trinkwasser stammt ausschliesslich aus Quell- und Grundwasser. Gefahren für das Trinkwasser lauern überall: Unfälle mit wassergefährdenden Flüssigkeiten wie Öl oder Benzin, falscher Einsatz von Dünger oder undichte Kanalisationen beeinträchtigen die Qualität des Grundwassers. Bauten, die im oder unter dem Grundwasserspiegel liegen, können den Grundwasserleiter gefährden.

Neben dem allgemeinen Schutz des Grundwassers ist der Schutz der unmittelbaren Umgebung einer Trinkwasserfassung von grösster Wichtigkeit. Dieser vorsorgliche Schutz wird mit Grundwasserschutzzonen sichergestellt, welche aus drei um die Fassung angeordneten Zonen bestehen. Die vorbeugende Wirkung der Schutzzonen erfordert Nutzungsbeschränkungen. Diese nehmen von innen (S1) nach aussen (S3) ab.

Schutzzone S1

Die Grundwasserschutzzone S1 umfasst die unmittelbare Umgebung einer Trinkwasserfassung und ist eingezäunt. Bei Karst- und Kluft-Grundwasserleitern umfasst sie auch die unmittelbare Umgebung von Schluckstellen, bei denen eine Gefährdung der Trinkwassernutzung besteht. Es sind deshalb nur Eingriffe und Tätigkeiten zulässig, die der Trinkwasserversorgung dienen.

Schutzzone S2

Die Zone S2 soll gewährleisten, dass keine Keime ins Trinkwassernetz gelangen. Bakterien und Viren werden üblicherweise nach einer Fliessstrecke von zehn Tagen zurückgehalten. Die Zone S2 umfasst jenen Bereich, von wo aus das Grundwasser mindestens zehn Tage braucht, um in die Fassung zu gelangen. Hier ist alles verboten, was das Trinkwasser verschmutzen könnte. Es muss verhindert werden, dass das Grundwasser durch Grabungen und unterirdische Arbeiten verunreinigt oder der Grundwasserdurchfluss durch unterirdische Anlagen behindert wird. Die wichtigsten Nutzungsbeschränkungen sind das Bau- und Gülleverbot sowie Einschränkungen beim Mistaustrag.

Schutzzone S3

Die Grundwasserschutzzone S3 ist eine eigentliche Pufferzone und gewährleistet den Schutz vor Anlagen und Aktivitäten, die ein erhöhtes Risiko für das Grundwasser bedeuten. Es besteht ein Verbot für Deponien, für industrielle und gewerbliche Betriebe sowie Aktivitäten, die eine Gefahr für das Grundwasser darstellen. Sie soll gewährleisten, dass bei einer unmittelbaren Gefahr (zum Beispiel durch einen Unfall mit Stoffen, die Wasser verunreinigen können) für die erforderlichen Interventions- und Sanierungsmassnahmen genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen.

Bild: Grundwasserpumpwerk (S1: dunkelblau, S2: blau, S3: hellblau

Aufgaben und Kompetenzen

Die Ziele für den Grundwasserschutz werden vom Bund in der Gesetzgebung und in Vollzugshilfen festgelegt. Die Umsetzung und die Festlegung ist jedoch Sache der Kantone.

Kontrolle und Überprüfung der Schutzzonen

Die IBC kontrolliert und überprüft die Schutzzonen:

  • Kontrollen über Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen (z.B. Land- und Forstwirtschaft) und andere potenzielle Gefahren in der Umgebung (z.B. Düngen mit Pflanzenschutzmittel)

  • Reparatur oder Ersatz von kaputten Zäunen

  • Hegearbeiten

  • Kontrolle der Baugesuche und -Projekte (Bauten, Abgrabungen, Aufschüttungen, Lagerhaltung, Versickerung, Kanalisation)

  • Kontrolle des Grundwasserspiegels und der Grundwasserqualität

  • Die ausgeschiedenen Zonen sind periodisch zu überprüfen, ob sie den schutzzonentechnischen Vorschriften noch genügen und die Schutzzonenbestimmungen der heutigen Zeit noch entsprechen.

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