Schutzzone S1
Die Grundwasserschutzzone S1 umfasst die unmittelbare Umgebung einer Trinkwasserfassung und ist eingezäunt. Bei Karst- und Kluft-Grundwasserleitern umfasst sie auch die unmittelbare Umgebung von Schluckstellen, bei denen eine Gefährdung der Trinkwassernutzung besteht. Es sind deshalb nur Eingriffe und Tätigkeiten zulässig, die der Trinkwasserversorgung dienen.
Schutzzone S2
Die Zone S2 soll gewährleisten, dass keine Keime ins Trinkwassernetz gelangen. Bakterien und Viren werden üblicherweise nach einer Fliessstrecke von zehn Tagen zurückgehalten. Die Zone S2 umfasst jenen Bereich, von wo aus das Grundwasser mindestens zehn Tage braucht, um in die Fassung zu gelangen. Hier ist alles verboten, was das Trinkwasser verschmutzen könnte. Es muss verhindert werden, dass das Grundwasser durch Grabungen und unterirdische Arbeiten verunreinigt oder der Grundwasserdurchfluss durch unterirdische Anlagen behindert wird. Die wichtigsten Nutzungsbeschränkungen sind das Bau- und Gülleverbot sowie Einschränkungen beim Mistaustrag.
Schutzzone S3
Die Grundwasserschutzzone S3 ist eine eigentliche Pufferzone und gewährleistet den Schutz vor Anlagen und Aktivitäten, die ein erhöhtes Risiko für das Grundwasser bedeuten. Es besteht ein Verbot für Deponien, für industrielle und gewerbliche Betriebe sowie Aktivitäten, die eine Gefahr für das Grundwasser darstellen. Sie soll gewährleisten, dass bei einer unmittelbaren Gefahr (zum Beispiel durch einen Unfall mit Stoffen, die Wasser verunreinigen können) für die erforderlichen Interventions- und Sanierungsmassnahmen genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen.
Bild: Grundwasserpumpwerk (S1: dunkelblau, S2: blau, S3: hellblau