Hydranten – allzeit bereit - IBC Energie Wasser Chur

Hydranten – allzeit bereit

Hydranten dienen primär der Löschwasserversorgung. Wer für private Zwecke – beispielsweise zum Befüllen des Schwimmbeckens oder für Baustellen – den Hydranten nutzen möchte, muss eine entsprechende Bewilligung bei uns einholen.

Haben Sie gewusst …

  • dass das Wort «Hydrant» aus dem griechischen kommt und zu Deutsch «Wasser» heisst?
  • dass die ersten Vorläufer des Hydranten bereits um 1600 Verwendung fanden?
  • dass Hydranten in der heutigen Form im Jahre 1869 vom New Yorker Birdsill Holly erfunden wurden?

Löschwasser – eine wichtige Anwendung von Brauchwasser

Die Wasserversorgung muss für den Brandschutz genügend Trinkwasser zur Verfügung stellen. Das Lebensmittel Trinkwasser wird dazu bewusst als Löschwasser genutzt, um die Synergien der teuren Wasserinfrastruktur zu nutzen. Ein separates Verteilnetz für Löschwasser würde nahezu doppelt so viel kosten. In Chur stehen rund 726 Hydranten für den Löschwasserbezug bei einer Brandbekämpfung zur Verfügung. Diese Hydranten sind im Besitz der Feuerwehr.

Die Verantwortlichkeit und der Vollzug der Löschwasserversorgung liegen bei der Gebäudeversicherung (GVG). Die Stadt Chur hat für die Errichtung der Hydranten und die Umsetzung der GVG-Richtlinien zu sorgen. Dabei werden die Standorte gemäss den Vorgaben der kantonalen Gebäudeversicherung, im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten sowie anhand der technischen Gegebenheiten der Wasserversorgung festgelegt. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind verpflichtet, Hydranten auf ihren Grundstücken entschädigungslos zu dulden. Diese Brandschutzeinrichtung dient der Sicherheit. Kosten für Standortverschiebungen infolge Umgestaltungen oder Bauten sind durch den Verursacher zu tragen.

Für die Löschwasserversorgung ist es wichtig, dass alle Hydranten gut sichtbar, bedienbar und mit einem Feuerwehrfahrzeug jederzeit erreichbar sind.

Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig

Grundsätzlich dürfen Hydranten nur für die Bedürfnisse der Feuerwehr benutzt werden. Nur die Wasserversorgung sowie im Einsatzfall ausgebildete Personen der Feuerwehr sind berichtig Hydranten zu bedienen. Eine unsachgemässe Bedienung kann Hydranten nachhaltig beschädigen und für den eigentlichen Feuerlöscheinsatz unbrauchbar machen. Dazu kommen die Gefahren undichter Ventile, die im Winter unweigerlich zu Frostschäden führen. Ebenfalls kann bei unsachgemässer Bedienung das Leitungsnetz durch Druckschläge beschädigt werden.

Bestellungen für temporäre Wasseranschlüsse ab Hydrant oder Leitungsnetz müssen mit dem entsprechenden, vollständig ausgefüllten Bestellformular mindestens zwei Werktage vor Inbetriebnahme des Anschlusses eingereicht werden. Wer ohne Bewilligung Wasser bezieht, kann gebüsst werden.

Bestellung temporärer Wasseranschluss

zurück zur Übersicht